Aufgrund der Reform des Urheberrechts zum 1. September strahlt 3Sat morgen um 20.15 eine Sendung über die Entwicklungen bei Abmahnungen im aus. Anhand von Beispielen soll dabei die Bandbreite des Abmahnwesens in Deutschland veranschaulicht und kommentiert werden.
Wer in den Untiefen des Internets oder auch auf diesem Blog zu den Themen noch nicht genug Informationen aufgezogen hat, dem sei die Sendung bei Interesse ans Herz gelegt.
Der inzwischen recht bekannte Verein gegen den Abmahnwahn e. V. hat eine auch für juristische Laien verständliche Broschüre als kostenloses PDF veröffentlicht, welche den klangreichen Namen Wegweiser Abmahnungen trägt. Auf 96 Seiten beschäftigen sich die Verfasser Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße allerdings vor allem mit Abmahnungen von Filesharing-Nutzern.
So wird dabei auch auf das Thema Störerhaftung eingegangen, zu der mir letztens auf ein Schreiben für einen Mandanten eine interessante Informationen einer bekannten Abmahnkanzlei zuging. Demnach wurde gegen das Urteil des OLG Frankfurt Revision eingelegt. Ende 2009 oder vielleicht auch erst 2010 ist dann also endlich eine Entscheidung in Sachen WLan – Haftung zu erwarten. Es bleibt aber solange abzuwarten, ob das Urteil der Hessen wirklich “grob fehlerhaft” gewesen ist, wie mir die Rechtsanwaltskollegen aus Frankfurt mitteilten.