Neues Juristenverständnis im Umgang mit virtuellen Gütern und geänderter Jugendkultur benötigt
Einer unserer Mandanten vertreibt über das Internet diverse Dienstleistungen rund um Computerspiele und bietet auch virtuelle Güter an. Interessant sind bei diesen Mandanten zwar auch die diversen Probleme, beispielsweise ob ein Banklizenz notwendig ist, ob Abtretungsverbote wirksam sind oder welche rechtliche Charakterisierung virtuelle Güter überhaupt haben und wie diese unter Umständen beispielsweise steuerrechtlich zu beurteilen sind. Mindestens genauso spannend sind aber die Reaktion von, ich nenne sie einmal “allgedienten” Kollegen.
Als ich gestern mit einem Steuerberater über die Themenkomplexe gesprochen haben, fiel es diesem bereits schon sichtlich schwer, überhaupt zu verstehen, warum Menschen sich virtuelle Dienstleistungen kaufen, warum man Geld dafür ausgibt, um vom Anbieter eines Onlinespieles einen bestimmten Datenbankeintrag zu erhalten – denn – soweit muss ich ihm zustimmen, mehr “kauft” man ja wirklich nicht. Ich wollte diesem dann auch gar nicht einen Standpunkt klar machen, denn jeder mag über das “Internetzeitalter” denken wie er mag, das Problem ist doch aber, ob solche Personen die rechtlichen Probleme, die Wertungsgesichtspunkte, die sich beispielsweise in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen ergeben, überhaupt zufriedenstellend beantworten können. Ob diese negative Einflüsse durch Medien beiseite legen und sachlich entscheiden können.
Als internetaffiner Rechtsanwalt ist man schon oft genug mit dem Problem beschäftigt, dass Gerichte von meinen Rechtsgebieten allerhöchstens marginal Kenntnisse habe, als direkter Vertreter des Mandanten sollte der Anwalt doch aber wenigstens wissen, wie, warum und womit der Mandant sein Geld verdient. Sachliche Betrachtung von rechtlichen Fragestellungen können nicht immer das Problem lösen. Zum Glück gibt es in Deutschland schon ein paar Kollegen, die sich im Bereich Computerspiele auskennen, aber, was ist mit den besagten Gerichten?
Eine richtige Antwort gab mir nämlich besagter, steuerberatender Kollege von gestern: “Der Richter, dem du da alles erzählen willst, kapiert dies doch erste recht nicht! Deine Argumente sind für diesem doch überhaupt nicht nachvollziehbar”. Und da hat er wahrscheinlich Recht. Der Mandant, über den ich gestern mich austauschen wollte, wird sich – mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit – bald rechtlichen Problemen ausgesetzt sehen, Problemen, bei denen wir ihm sicher sehr gut helfen können, Probleme aber auch, die in Deutschland bisher kaum vor Gerichten zur Sprache kamen und die beispielsweise in den USA gerade sehr heiß diskutiert werden.
Unsere Aufgabe als Anwälte macht das Mandat daher nicht nur von der juristischen Seite her spannend, sondern auch von der faktischen. Wir werden in den wahrscheinlich bald für den Mandanten unvermeidlichen Gerichtsverfahren, die er aber, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, bestreiten will, nicht nur juristisch gegenüber Gerichten argumentieren müssen, eine vielleicht viel herausfordernde Aufgabe wird es wohl sein, Schriftsätze derart aufzubereiten, dass wir Richtern – im Stile eines Geschichtenerzählers – die Welt der Computerspiele, die Welt virtuelle Güter, ja die Veränderungen in der modernen Jugendkultur überhaupt klar machen, damit diese Richter überhaupt Abwägungen vornehmen können und beispielsweise nicht von den aktuellen Beschlüssen der Innenministerkonferenz oder von hetzenden Medien (Stichwort Killerspieldiskussion) beeinflusst werden und diese Gesichtspunkte – vielleicht unabsichtlich – in ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Eine große Aufgabe wie ich finde, aber auch eine Herausforderung für unsere Justiz, ob diese in Zeiten sich ändernder Jugendkultur und globaler sozialer Entwicklungen bestehen kann.