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	<title>Kommentare für Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel</title>
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	<description>Aus dem Lebens-, Arbeits- und Interessenbereich eines Rechtsanwaltes für Games-, Medien-, und Internetrecht aus Berlin</description>
	<lastBuildDate>Thu, 18 Mar 2010 16:15:09 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Die Spannung steigt bei der Frage der WLAN-Haftung von RA B.Dimsic, LL.M.</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/03/18/die-spannung-steigt-bei-der-frage-der-wlan-haftung/comment-page-1/#comment-1157</link>
		<dc:creator>RA B.Dimsic, LL.M.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 16:15:09 +0000</pubDate>
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		<description>Und so wird es auch kommen - Sicherungspflicht (+)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und so wird es auch kommen &#8211; Sicherungspflicht (+)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Filesharing und &#8220;Halzband-Urteil&#8221; von RA B.Dimsic, LL.M.</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/03/03/filesharing-und-halzband-urteil/comment-page-1/#comment-1138</link>
		<dc:creator>RA B.Dimsic, LL.M.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 11:21:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1973#comment-1138</guid>
		<description>Nun ja, diese Unterschiede sind schon richtig. Allerdings geht es im Rahmen der &quot;Störerhaftung&quot; um die Haftung eines lediglich &quot;mittelbar Beteiligten&quot; für die unmittelbare Verletzungshandlung eines Drittern. In diesem Zusammenhang ist für die Haftung u.a. die Eröffnung einer Gefahrenquelle und die Verletzung einer spezifischen Pflicht erforderlich. In beiden Fällen geht es um die Verletzung einer solchen Pflicht. Ob diese Pflichtverletzung eine Haftungsbegründende ist oder sein sollte steht auf einem anderen Blatt. VG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ja, diese Unterschiede sind schon richtig. Allerdings geht es im Rahmen der &#8220;Störerhaftung&#8221; um die Haftung eines lediglich &#8220;mittelbar Beteiligten&#8221; für die unmittelbare Verletzungshandlung eines Drittern. In diesem Zusammenhang ist für die Haftung u.a. die Eröffnung einer Gefahrenquelle und die Verletzung einer spezifischen Pflicht erforderlich. In beiden Fällen geht es um die Verletzung einer solchen Pflicht. Ob diese Pflichtverletzung eine Haftungsbegründende ist oder sein sollte steht auf einem anderen Blatt. VG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Filesharing und &#8220;Halzband-Urteil&#8221; von Michaela M.</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/03/03/filesharing-und-halzband-urteil/comment-page-1/#comment-1137</link>
		<dc:creator>Michaela M.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 09:15:08 +0000</pubDate>
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		<description>so sehe ich das auch. beim &quot;halzband&quot; ging es im übrigen u.a. auch um eine verletzung des markenrechts. für das gebiet filesharing dürfte sich das nicht auswirken.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>so sehe ich das auch. beim &#8220;halzband&#8221; ging es im übrigen u.a. auch um eine verletzung des markenrechts. für das gebiet filesharing dürfte sich das nicht auswirken.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der New York Times von Malte S.</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/03/03/zustandigkeit-der-deutschen-gerichte-fur-klage-gegen-internetveroffentlichung-der-new-york-times/comment-page-1/#comment-1136</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 12:15:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1976#comment-1136</guid>
		<description>Mir fallen die Argumente &quot;Leser in Deutschland&quot; und &quot;Deutschlandbezug&quot; in diesem Urteil schon recht negativ auf. Einerseits ist heutzutage nahezu jedes Produkt auf dem deutschen Markt erhältlich. Auch wenn nach Deutschland idR versandt wird, ist das noch kein Argument dafür, dass die Onlineausgabe einen Deutschlandbezug aufweist. Sie ist in Englisch verfasst und richtet sich vornehmlich an englischsprachige Länder. Übrig bleibt damit nur, dass a) auch Abonnenten der Print-Ausgabe in Deutschland existieren und b) die Webseite überhaupt aus Deutschland erreichbar ist.
Die Printausgabe mag gerade aufgrund der Abos einen Bezug zu Deutschland aufweisen. Dafür gibt es aber auch eine Haftung der Verbreiter. Sie steht auch nur in einem redaktionellen Zusammenhang zur Onlineausgabe, nicht aber in der Marktzielrichtung. Alleine die Registrierungsangabe des Wohnsitzes ist irrelevant, da hier jedes Land der Welt aufgezählt worden ist. Dies dient idR nicht der Adressierung des aktuellen Angebots in diese Region, sondern der Analyse der Leserzahlen mit einer möglichen Anpassung des Angebots, wenn eine Region überrepräsentiert ist.
Zu b) muss man eigentlich nichts mehr sagen.

Weiterhin kann ich den Deutschlandbezug nicht allein daran festmachen, dass ein Bericht über einen Deutschen existiert. Wie der BGH richtig ausführt ist es der gesamte SV, der einen solchen Zusammenhang bedeutet. Hier wären vom BGH aber klarere Worte erforderlich gewesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir fallen die Argumente &#8220;Leser in Deutschland&#8221; und &#8220;Deutschlandbezug&#8221; in diesem Urteil schon recht negativ auf. Einerseits ist heutzutage nahezu jedes Produkt auf dem deutschen Markt erhältlich. Auch wenn nach Deutschland idR versandt wird, ist das noch kein Argument dafür, dass die Onlineausgabe einen Deutschlandbezug aufweist. Sie ist in Englisch verfasst und richtet sich vornehmlich an englischsprachige Länder. Übrig bleibt damit nur, dass a) auch Abonnenten der Print-Ausgabe in Deutschland existieren und b) die Webseite überhaupt aus Deutschland erreichbar ist.<br />
Die Printausgabe mag gerade aufgrund der Abos einen Bezug zu Deutschland aufweisen. Dafür gibt es aber auch eine Haftung der Verbreiter. Sie steht auch nur in einem redaktionellen Zusammenhang zur Onlineausgabe, nicht aber in der Marktzielrichtung. Alleine die Registrierungsangabe des Wohnsitzes ist irrelevant, da hier jedes Land der Welt aufgezählt worden ist. Dies dient idR nicht der Adressierung des aktuellen Angebots in diese Region, sondern der Analyse der Leserzahlen mit einer möglichen Anpassung des Angebots, wenn eine Region überrepräsentiert ist.<br />
Zu b) muss man eigentlich nichts mehr sagen.</p>
<p>Weiterhin kann ich den Deutschlandbezug nicht allein daran festmachen, dass ein Bericht über einen Deutschen existiert. Wie der BGH richtig ausführt ist es der gesamte SV, der einen solchen Zusammenhang bedeutet. Hier wären vom BGH aber klarere Worte erforderlich gewesen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Filesharing und &#8220;Halzband-Urteil&#8221; von Dr. Wachs</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/03/03/filesharing-und-halzband-urteil/comment-page-1/#comment-1135</link>
		<dc:creator>Dr. Wachs</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 10:43:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1973#comment-1135</guid>
		<description>Dem kann ich mich nur anschließen. Eine Filesharing-Abmahnung für einen Ebay-Account herauszuschicken ist vollkommen unnötig. Da sind nur übermotivierte Anwälte am Werk, die hoffen, das Post vom Anwalt Eindruck beim Empfänger erzeugt und dieser sich nicht wehrt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dem kann ich mich nur anschließen. Eine Filesharing-Abmahnung für einen Ebay-Account herauszuschicken ist vollkommen unnötig. Da sind nur übermotivierte Anwälte am Werk, die hoffen, das Post vom Anwalt Eindruck beim Empfänger erzeugt und dieser sich nicht wehrt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Günter Freiherr von Gravenreuth hat Selbstmord begangen von Dirk Wessels</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/02/22/gunter-freiherr-von-gravenreuth-hat-selbstmord-begangen/comment-page-1/#comment-1129</link>
		<dc:creator>Dirk Wessels</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 03:01:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1939#comment-1129</guid>
		<description>@me:

Wer die Art des Taz-Anwaltes Eisenberg kennt, der wie ich finde, eine äusserst unangenehme, arrogante, querulante Art an sich hat, wird Gravenreuth (trotz aller berechtigter Abneigung) nahezu als feinen Kerl empfinden.
Alleine die Beschreibung &quot;klein, jämmerlich usw..&quot; würde eigentlich keinen redlichen Anwalt über die Lippen kommen, selbst wenn er es so empfunden hätte. Das wäre selbst Gravenreuth unter Niveau gewesen, der sonst &quot;nicht netten&quot; Sprüchen nur selten abgeneigt war.

Der Behauptung &quot;Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen&quot; stimme ich zu, aber vielmehr auf Eisenberg bezogen. 
Sollte er das gar nach dem Tod von Gravenreuth gesagt haben, ist er ethisch und moralisch m.E. weit unter Gravenreuth einzuordnen.
Man muss (auch nach so einen tragischen Tod) nicht heucheln, aber wenn man nichts Positives oder zumindest Neutrales sagen kann, sollte man vieleicht einfach mal nach diesen Umständen nichts sagen, sofern man noch eine gewisse Pietät und soziale Kompetenz besitzt.

Die Aussagen von Eisenberg über Gravenreuth zeugen einfach nur von Unwissenheit oder vorsätzlichen Falschaussagen und Dummheit:

&quot;hat sich nur mit Schwächeren angelegt&quot;
So ein Blödsinn! Gravenreuth hatte das Problem, dass er sich mit allen angelegt hat, von kleinen Cracker-Kiddies, bis hin zu allen grossen Parteien (Ausnahme CDU/CSU, weil selber Mitglied) und z.B. Microsoft oder grossen Verlagen.
Er hat gerne gestritten und teils schien er grössenwahnsinnig. Er schreckte vor niemanden zurück, egal ob schwach oder stark.

&quot;keine Ethik&quot;

Och, wie geistreich.
Ein Anwalt hat seinen Mandanten zu vertreten und für ihn das Beste rauszuholen.
Gravenreuth vertrat IT-Firmen oder auch fragwürdige Personen, das stimmt. Es stimmt auch, dass er für seinen Mandaten mit moralisch fragwürdigen, aber rechtlich legitimen Mitteln das Beste rausholte.
Strafrechtler, wie es Eisenberg ist, vertreten Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder usw. und holen das Beste für sie raus, würde sie gar freiboxen, wenn sie die Chance sehen, obwohl solche Personen (rein ethisch gesehen) sicherlich nicht &quot;das Beste&quot; verdient hätten.

Wie und wo sollte man beim Anwaltsberuf die Ethik ansetzen? 
Und in wie weit kann ein Herr Eisenberg über Ethik urteilen, der bestenfalls sich als &quot;Ethik-Experte&quot; fühlt, wenn er die fehlende Ethik bei anderen anprangern kann?
 
Für das was Gravenreuth auch objektiv Schlimmes (strafrechtl. Relevantes) getan hat, hat er ja nun mehr als genug gezahlt und selbst wenn er diesen Schritt nicht gegangen wäre, hätte er dafür in Haft gemusst. 

Und welche psychischen Störungen Gravenreuth evtl. hatte, weiss ich nicht. Ich weiss aber, dass ein typisches Anzeichen für Psychophaten ist, dass sie kein Mitleid empfinden. Vielleicht war Gravenreuth einer; die Leute, die nach so einen tragischen Tod quasi am Feiern oder am Lästern über den Toten sind, sind es definitiv.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@me:</p>
<p>Wer die Art des Taz-Anwaltes Eisenberg kennt, der wie ich finde, eine äusserst unangenehme, arrogante, querulante Art an sich hat, wird Gravenreuth (trotz aller berechtigter Abneigung) nahezu als feinen Kerl empfinden.<br />
Alleine die Beschreibung &#8220;klein, jämmerlich usw..&#8221; würde eigentlich keinen redlichen Anwalt über die Lippen kommen, selbst wenn er es so empfunden hätte. Das wäre selbst Gravenreuth unter Niveau gewesen, der sonst &#8220;nicht netten&#8221; Sprüchen nur selten abgeneigt war.</p>
<p>Der Behauptung &#8220;Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen&#8221; stimme ich zu, aber vielmehr auf Eisenberg bezogen.<br />
Sollte er das gar nach dem Tod von Gravenreuth gesagt haben, ist er ethisch und moralisch m.E. weit unter Gravenreuth einzuordnen.<br />
Man muss (auch nach so einen tragischen Tod) nicht heucheln, aber wenn man nichts Positives oder zumindest Neutrales sagen kann, sollte man vieleicht einfach mal nach diesen Umständen nichts sagen, sofern man noch eine gewisse Pietät und soziale Kompetenz besitzt.</p>
<p>Die Aussagen von Eisenberg über Gravenreuth zeugen einfach nur von Unwissenheit oder vorsätzlichen Falschaussagen und Dummheit:</p>
<p>&#8220;hat sich nur mit Schwächeren angelegt&#8221;<br />
So ein Blödsinn! Gravenreuth hatte das Problem, dass er sich mit allen angelegt hat, von kleinen Cracker-Kiddies, bis hin zu allen grossen Parteien (Ausnahme CDU/CSU, weil selber Mitglied) und z.B. Microsoft oder grossen Verlagen.<br />
Er hat gerne gestritten und teils schien er grössenwahnsinnig. Er schreckte vor niemanden zurück, egal ob schwach oder stark.</p>
<p>&#8220;keine Ethik&#8221;</p>
<p>Och, wie geistreich.<br />
Ein Anwalt hat seinen Mandanten zu vertreten und für ihn das Beste rauszuholen.<br />
Gravenreuth vertrat IT-Firmen oder auch fragwürdige Personen, das stimmt. Es stimmt auch, dass er für seinen Mandaten mit moralisch fragwürdigen, aber rechtlich legitimen Mitteln das Beste rausholte.<br />
Strafrechtler, wie es Eisenberg ist, vertreten Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder usw. und holen das Beste für sie raus, würde sie gar freiboxen, wenn sie die Chance sehen, obwohl solche Personen (rein ethisch gesehen) sicherlich nicht &#8220;das Beste&#8221; verdient hätten.</p>
<p>Wie und wo sollte man beim Anwaltsberuf die Ethik ansetzen?<br />
Und in wie weit kann ein Herr Eisenberg über Ethik urteilen, der bestenfalls sich als &#8220;Ethik-Experte&#8221; fühlt, wenn er die fehlende Ethik bei anderen anprangern kann?</p>
<p>Für das was Gravenreuth auch objektiv Schlimmes (strafrechtl. Relevantes) getan hat, hat er ja nun mehr als genug gezahlt und selbst wenn er diesen Schritt nicht gegangen wäre, hätte er dafür in Haft gemusst. </p>
<p>Und welche psychischen Störungen Gravenreuth evtl. hatte, weiss ich nicht. Ich weiss aber, dass ein typisches Anzeichen für Psychophaten ist, dass sie kein Mitleid empfinden. Vielleicht war Gravenreuth einer; die Leute, die nach so einen tragischen Tod quasi am Feiern oder am Lästern über den Toten sind, sind es definitiv.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Streaming im Licht des § 44a UrhG &#8211; Teil 2 von Wieder einer</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/02/22/streaming-im-licht-des-%c2%a7-44a-urhg-teil-2/comment-page-1/#comment-1113</link>
		<dc:creator>Wieder einer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 10:21:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1950#comment-1113</guid>
		<description>Hallo,
ich versuch mir das ganze mal auf &quot;alte herkommliche&quot; Weise vor zu stellen. Drehn wir mal das Rad 20 jahre zurück. 

Stream = Radiowellen (vereinfacht)
Webbrauser = Radio (vereinfacht)	

Ein Sender Streamt also sein Program in alle Himmelsrichtungen. Er zahlt sogar für den Urheber (Gehe ich mal davon aus). Mein Radio empfängt das, wandelt das um (durchaus mit zwischenspeicher zu vergleichen) und ich höhre die Musik! Wenn ich jetzt ein Kassetenrecorder im Radio habe, kann ich mir das Stück auch länger speichern. Ich denke mal das dies durch die privat kopie nicht unrechtens ist. Wenn es jetzt einen &quot;Piratensender&quot; gibt, der kein geld an die Urheber zahlt und ich nehme mir das Stück auf. Was ist dann. Hab ich mich Strafbar gemacht? Das ist doch die Frage. 

Nun wieder in die neu zeit:
Wenn ich mir ein Musikstück aus Youtube aufzeichne (Das der Urheber selbst eingestellt hat!) mach ich mich dann Strafbar? Oder ist dies nocheine privat Kopie?

Fragen über Fragen

in diesem Sinne Gruß 
Wieder einer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich versuch mir das ganze mal auf &#8220;alte herkommliche&#8221; Weise vor zu stellen. Drehn wir mal das Rad 20 jahre zurück. </p>
<p>Stream = Radiowellen (vereinfacht)<br />
Webbrauser = Radio (vereinfacht)	</p>
<p>Ein Sender Streamt also sein Program in alle Himmelsrichtungen. Er zahlt sogar für den Urheber (Gehe ich mal davon aus). Mein Radio empfängt das, wandelt das um (durchaus mit zwischenspeicher zu vergleichen) und ich höhre die Musik! Wenn ich jetzt ein Kassetenrecorder im Radio habe, kann ich mir das Stück auch länger speichern. Ich denke mal das dies durch die privat kopie nicht unrechtens ist. Wenn es jetzt einen &#8220;Piratensender&#8221; gibt, der kein geld an die Urheber zahlt und ich nehme mir das Stück auf. Was ist dann. Hab ich mich Strafbar gemacht? Das ist doch die Frage. </p>
<p>Nun wieder in die neu zeit:<br />
Wenn ich mir ein Musikstück aus Youtube aufzeichne (Das der Urheber selbst eingestellt hat!) mach ich mich dann Strafbar? Oder ist dies nocheine privat Kopie?</p>
<p>Fragen über Fragen</p>
<p>in diesem Sinne Gruß<br />
Wieder einer</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Änderung der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern von Julia Singer</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/02/09/anderung-der-standardvertragsklauseln-fur-die-ubermittlung-personenbezogener-daten-an-auftragsverarbeiter-in-drittlandern/comment-page-1/#comment-1106</link>
		<dc:creator>Julia Singer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 19:29:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1903#comment-1106</guid>
		<description>Außerdordentlich Hilfreich hierzu: 

http://www.thomashelbing.com/de/neue-regeln-fuer-vertraege-datenverarbeitern-ausserhalb-eu

Inhaltsüberblick:

   1. Wofür werden die Standardvertragsklauseln benötigt?
   2. Welche Änderungen bringen die neuen Standardvertragsklauseln?
   3. Ab wann gelten die neuen Klauseln und müssen alte Verträge angepasst werden?
   4. Was gilt für die Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Datenimporteur?
   5. Welche unternehmensinternen Schritte empfehlen Sie?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Außerdordentlich Hilfreich hierzu: </p>
<p><a href="http://www.thomashelbing.com/de/neue-regeln-fuer-vertraege-datenverarbeitern-ausserhalb-eu" rel="nofollow">http://www.thomashelbing.com/de/neue-regeln-fuer-vertraege-datenverarbeitern-ausserhalb-eu</a></p>
<p>Inhaltsüberblick:</p>
<p>   1. Wofür werden die Standardvertragsklauseln benötigt?<br />
   2. Welche Änderungen bringen die neuen Standardvertragsklauseln?<br />
   3. Ab wann gelten die neuen Klauseln und müssen alte Verträge angepasst werden?<br />
   4. Was gilt für die Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Datenimporteur?<br />
   5. Welche unternehmensinternen Schritte empfehlen Sie?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Günter Freiherr von Gravenreuth hat Selbstmord begangen von me</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/02/22/gunter-freiherr-von-gravenreuth-hat-selbstmord-begangen/comment-page-1/#comment-1105</link>
		<dc:creator>me</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 12:00:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1939#comment-1105</guid>
		<description>um das zu beurteilen, erfordert es keinerlei Akte. Er hat aus purer Rachsucht Personen juristisch verfolgt um sie &quot;Platt zu klagen&quot; wie er es selbst auszudrücken pflegte.

Die Krankenschwester S. die den Fall &quot;Explorer&quot; zu Fall brachte, hat er kurz danach jahrelang mit kleinlichen Klagen überzogen. Unter anderem weil sie als juristischer Laie auf ihrer Webseite nicht die richtigen Formulierungen fand, oder er als &quot;Rechts&quot;Anwalt im Gästebuch betitelt wurde. Ein gefundenes Fressen für Rache. In anderen Fällen war er gar nicht mehr in der Lage, rationale Gedanken zu fassen und er antisoziales Verhalten an Tag legte (z.B die Sache TAZ deren Domaine er unbedingt verwerten wollte und er bis zuletzt dachte, er kommt fein aus der Sache raus) obwohl er als Anwalt wissen müsste, dass er juristisch absolut falsch liegt und auch zwischenzeitlich die Gerichte alle gegenteilig urteilten, klammerte er sich an ein uraltes (Fehl)Urteil  eines &quot;Hinterwäldler- Dorfgerichtes&quot; aus dem Jahr 1999 das ihm Recht geben sollte. Und auch seine jahrelangen verbissenen Scharmützel mit fastix, münz, netzrose, und nicht zu vergessen seine immer und immer wieder, aus der tibetanischen Gebetsmühle heruntergerasselten öffentlichen Sticheleien gegen diverse Leute die ihn &quot;geärgert haben&quot; ganz voran heise - wo man die verletzungen wegen des Rauswurfes aus dem Forum schon sehr deutlich wahrnehmen konnte. Auch die schleichende Vereinsamung im Netz. Wer schreibt schon in einem kurzen Zeitraum über 16.000 Beiträge in einem Forum, wenn man ein gut funktionierendes Soziales Umfeld hat und auch berufststätig ist? 

Manchmal hatte ich auch den Eindruck, er wurde blos aus einer tiefen Verletzung Anwalt, um es &quot;denen&quot; dann so richtig zu zeigen. Juristisch so richtig ordentlich zurückschlagen zu können!

Er hat von sich ein völlig falsches Persönlichkeitsbild entwickelt. Das des genialen Anwaltes der unantastbar ist, dem man nichts anhaben kann. Sein Bild ist schlagartig zerbrochen als man ihm auf genau seinem Terrain seine Grenzen aufzeigte und auf den Boden der Realität zurückholte. Er musste erkennen, dass er eine gescheiterte Persönlichkeit ist - andere nennen es jämmerliche Existenz.

Er hatte in vielen Fällen einfach nicht mehr die Kontrolle über sich. Der typische Borderliner dessen bestimmte Bereiche von Gefühlen, des Denkens und des Handelns beeinträchtigt war, was sich durch negatives und teilweise paradox wirkendes Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie im gestörten Verhältnis zu sich selbst äußerte.

ich erkenne unter http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung  einige seiner Verhaltensweisen wieder.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>um das zu beurteilen, erfordert es keinerlei Akte. Er hat aus purer Rachsucht Personen juristisch verfolgt um sie &#8220;Platt zu klagen&#8221; wie er es selbst auszudrücken pflegte.</p>
<p>Die Krankenschwester S. die den Fall &#8220;Explorer&#8221; zu Fall brachte, hat er kurz danach jahrelang mit kleinlichen Klagen überzogen. Unter anderem weil sie als juristischer Laie auf ihrer Webseite nicht die richtigen Formulierungen fand, oder er als &#8220;Rechts&#8221;Anwalt im Gästebuch betitelt wurde. Ein gefundenes Fressen für Rache. In anderen Fällen war er gar nicht mehr in der Lage, rationale Gedanken zu fassen und er antisoziales Verhalten an Tag legte (z.B die Sache TAZ deren Domaine er unbedingt verwerten wollte und er bis zuletzt dachte, er kommt fein aus der Sache raus) obwohl er als Anwalt wissen müsste, dass er juristisch absolut falsch liegt und auch zwischenzeitlich die Gerichte alle gegenteilig urteilten, klammerte er sich an ein uraltes (Fehl)Urteil  eines &#8220;Hinterwäldler- Dorfgerichtes&#8221; aus dem Jahr 1999 das ihm Recht geben sollte. Und auch seine jahrelangen verbissenen Scharmützel mit fastix, münz, netzrose, und nicht zu vergessen seine immer und immer wieder, aus der tibetanischen Gebetsmühle heruntergerasselten öffentlichen Sticheleien gegen diverse Leute die ihn &#8220;geärgert haben&#8221; ganz voran heise &#8211; wo man die verletzungen wegen des Rauswurfes aus dem Forum schon sehr deutlich wahrnehmen konnte. Auch die schleichende Vereinsamung im Netz. Wer schreibt schon in einem kurzen Zeitraum über 16.000 Beiträge in einem Forum, wenn man ein gut funktionierendes Soziales Umfeld hat und auch berufststätig ist? </p>
<p>Manchmal hatte ich auch den Eindruck, er wurde blos aus einer tiefen Verletzung Anwalt, um es &#8220;denen&#8221; dann so richtig zu zeigen. Juristisch so richtig ordentlich zurückschlagen zu können!</p>
<p>Er hat von sich ein völlig falsches Persönlichkeitsbild entwickelt. Das des genialen Anwaltes der unantastbar ist, dem man nichts anhaben kann. Sein Bild ist schlagartig zerbrochen als man ihm auf genau seinem Terrain seine Grenzen aufzeigte und auf den Boden der Realität zurückholte. Er musste erkennen, dass er eine gescheiterte Persönlichkeit ist &#8211; andere nennen es jämmerliche Existenz.</p>
<p>Er hatte in vielen Fällen einfach nicht mehr die Kontrolle über sich. Der typische Borderliner dessen bestimmte Bereiche von Gefühlen, des Denkens und des Handelns beeinträchtigt war, was sich durch negatives und teilweise paradox wirkendes Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie im gestörten Verhältnis zu sich selbst äußerte.</p>
<p>ich erkenne unter <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung" rel="nofollow">http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung</a>  einige seiner Verhaltensweisen wieder.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Günter Freiherr von Gravenreuth hat Selbstmord begangen von HansFranz</title>
		<link>http://www.rechtmedial.de/2010/02/22/gunter-freiherr-von-gravenreuth-hat-selbstmord-begangen/comment-page-1/#comment-1104</link>
		<dc:creator>HansFranz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 11:09:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1939#comment-1104</guid>
		<description>&lt;a href=&quot;#comment-1103&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;@me &lt;/a&gt; 

manche nehmen Eisenberg als Schande für den Anwaltsberuf wahr. 

Inwieweit GvG psychisch krank war, vermag ich nicht zu beurteilen; sind seine Patientenakten frei verfügbar oder woher hast Du die Info?

Er ist tlw. weit übers Ziel hinausgeschossen, stimmt. 

Jedoch GvG als jämmerliche Existenz abzuqualifizieren empfinde ich als unsäglich und ganz und gar nicht zutreffend.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="#comment-1103" rel="nofollow">@me </a> </p>
<p>manche nehmen Eisenberg als Schande für den Anwaltsberuf wahr. </p>
<p>Inwieweit GvG psychisch krank war, vermag ich nicht zu beurteilen; sind seine Patientenakten frei verfügbar oder woher hast Du die Info?</p>
<p>Er ist tlw. weit übers Ziel hinausgeschossen, stimmt. </p>
<p>Jedoch GvG als jämmerliche Existenz abzuqualifizieren empfinde ich als unsäglich und ganz und gar nicht zutreffend.</p>
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