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Wir dürfen jetzt ohne…

…Robe beim Landgericht auftauchen. Zumindest erlaubt mir dies die Berliner Justizverwaltung, denn an den standesrechtlichen Vorschriften hat sich natürlich nichts geändert. Probiert hat es der Kollege Johannes Eisenberg und sich prompt einen Rüffler des Richters eingefangen.

Ich denke, wir werden es – auch den Mandanten zu Liebe – nicht herausforderen. Warum auch. Ich kann zwar die Argumentation in Strafsachen verstehen, dass ein Robe unliebsame “Entfernung” vom Mandanten bietet, man kann es aber auch anders sehen, nämlich dass diese aufzeigt, dass man auf Augenhöhe mit dem Gericht reden kann und darf. Und wenn es darum geht, sich, im Interesse des Mandanten, nicht mit dem Gericht anzulegen, dann sollte man erst Recht keine Experimente wagen, die, steht Johannes Eisenberg der TAZ doch politisch auch sehr Nahe, natürlich in eben dieser Tageszeitung groß aufgemacht werden.

Warum sollte man eigentlich wirklich ein Problem damit haben, eine Robe auch als Anwalt zu tragen?

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  1. 10. Mai 2010, 10:09 | #1

    Eine mögliche unliebsame Entfernung vom Mandanten scheint doch sehr an den Haaren herbeigezogen. Ich glaube eher, dass andersherum ein Schuh draus wird. Das Auftreten bei Gericht und die Würde dessen schadet weder der Verhandlung, noch den Mandanten, die ihren Prozess erfahrungsgemäß sehr ernst nehmen: http://www.roben-shop.de/blog/2008/10/30/der-ausartende-krawattenstreit/

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