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Archiv für 18. Mai 2009

Onlinewerbung boomt auch in der Wirtschaftskrise

Online-Werbung im Wert von 340 Millionen Euro wurde in Deutschland von Januar bis März 2009 geschaltet. Das ist ein Plus von 11,2 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Diese Daten veröffentlichte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien heute auf Basis einer exklusiven Untersuchung des Marktforschungsinstituts Thomson Media Control.

Die Zahl der Internetnutzer steigt weiter an, zugleich wächst die Nutzungsdauer. Dadurch wird das Netz als Werbemedium noch attraktiver. Im Internet ist zudem die Wirkung von Online-Werbung besonders hoch, da das Medium interaktiv genutzt wird und Zielgruppen zudem sehr genau angesprochen werden können.

Die wichtigsten Werbekunden sind erneut Telekommunikationsanbieter und Betreiber von Onlinediensten. Mit gut 86 Millionen Euro steuern sie im ersten Quartal 2009 den größten Anteil zum Online-Werbemarkt bei. Zu den Top-Fünf-Werbern zählen außerdem die Unternehmen der Touristik- und Gastronomiesparte mit einem Online-Werbebudget von insge-samt 46,1 Millionen Euro, Entertainment- und Medienunternehmen mit 43,5 Millionen Euro, Handel und Versandhäuser mit 41,6 Millionen Euro sowie die Finanzwirtschaft mit 40,6 Millionen Euro.

Im Gesamtjahr 2008 hatte der deutsche Markt für klassische Online-Werbung mit 1,3 Milliarden Euro eine neue Rekordmarke erreicht. Das ist ein Plus von 29 Prozent gegenüber 2007. Damals betrugen die Netto-Werbeumsätze mit grafischer Online-Werbung 976 Millionen Euro.

Anwälte und die Crux des RVG bei Kleinmandaten

Als Anwalt ist man, bei Annahme von Mandaten, immer wieder in einer Zwickmühle – zumindest geht es mir so. Da gibt es Menschen, die sicherlich Hilfe gebrauchen können, aber das Problem ist: Als Anwalt verdient man daran nichts. Wie gerade, als jemand wegen eines Internetgeschäftes anrief. Der Streitwert war jedoch so gering, dass ich daran wohl ca. 30 Euro hätte abrechnen können. Nur, wer soll dafür Arbeiten? Wenn ich die Sekretärin bezahle, das Porto, den Strom für den PC, um den Antwortbrief zu schreiben und vieles weitere, dann würde mir ein Gewinn verbleiben, bei dem ich ganz ehrlich sagen muss, dass ich dafür lieber früher nach Hause gehe.

Auf der andere Seite brauchen solche Menschen eigentlich auch Hilfe. Nur leider – so hart es klingt – bin ich nicht die Wohlfahrt. Ist also die Grundkonstruktion des RVG schuld, die auf der anderen Seite der Gebührenskala es ermöglicht für beispielsweise Abmahnungen sehr teure Schreiben in tausendfacher Kopie zu verschicken? Oder liege ich mit meiner Einstellung falsch, dass man sich – trotz des Status als Organ der Rechtspflege – als gewinnorientierte Kanzlei mit “Kleckermandaten” nicht beschäftigen sollte?