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Archiv für 13. März 2009

Glider stellt nach einstweiliger Anordnung vorläufig den Support ein

Mit Wirkung zum 10. März 2009 hat MDY Industries Inc., Entwickler der Botsoftware Glider für World of Warcraft, den Support für das Programm eingestellt. Dazu gezwungen wurde MDY Industries durch eine Widerklage von Blizzard Entertainment Inc., die diese als Reaktion auf die Feststellungsklage von MDY Industries, dass Glider keine Rechte von Blizzard verletze, erhob.

Bezirksrichter David G. Campell kam MDY Industries mit einem konkreten Datum für die einstweilige Anordnung zuvor, so dass MDY sich gezwungen sah, den Service einzustellen, solange das Berufsgericht nicht über einen Widerspruch gegen die Anordnung entschieden hat.

Die Anordnung im Originalwortlaut findet man hier.

BIU und G.A.M.E stellen sich gegen erneute Verbotsforderung von Computerspielen

13. März 2009 Marian Härtel 1 Kommentar

Die deutschen Spieleverbände reagieren mit einem gemeinsamen Statement auf die neuerlichen Verbotsforderungen, die nach der schrecklichen Bluttat von Winnenden laut geworden sind. Schon kurz nach der Tat forderten erneut u.a. Hans Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sowie der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (beide CSU) weitere Verschärfungen im Jugendmedienschutz. Auch von Forderungen nach einem totalen Herstellungs- und Vertriebsverbot von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten war erneut die Rede.

Dazu merken die Verbände an: “Der tragische Vorfall von Winnenden deutet [...] auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar. Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie davor, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten “Killerspielen” zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von ‘gewaltverherrlichenden’ Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Die in der Vergangenheit von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung ist seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 gesetzlich bindend. Die Alterskennzeichnung selbst ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der von den Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Dabei kennzeichnen die Obersten Landesjugendbehörden solche Spiele nicht, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden könnten. Deutschland verfügt damit im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem im Bezug auf Computer- und Videospiele. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.”

Verbotsforderungen aus den Reihen der CDU/CSU empfindet der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) in anbetracht der menschlichen Tragödie für vollkommen unangemessen und nicht zielführend. “Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. Vielmehr gilt es den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern, um eine altersgerechte Abgabe von Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Der BIU engagiert sich auch weiterhin für einen starken Jugendschutz und fordert hiermit Politik und staatliche Institutionen auf, diese Bemühungen zu unterstützen”, so der Verband. Der Bundesverband G.A.M.E. unterstützt die Reaktion des BIU voll und ganz – Hauptgeschäftsführer Stephan Reichart: “Wir handeln hier gemeinsam in enger Abstimmung mit dem BIU und appellieren in aller Deutlichkeit an die Politik, Fassungslosigkeit nicht in eine Hexenjagd ausufern zu lassen. Computerspiele sind niemals schuld an Amokläufen.”

Der Schmunzler zum Wochenende

Wahrscheinlich kann die folgende Animation wirklich nur jemand verstehen, der Computerspieler ist und auch noch Echtzeitstrategiespiele konsumiert hat. Politically incorrect? Nicht doch!

Fax vs. Rohrpost

13. März 2009 Marian Härtel 1 Kommentar

Unsere liebe neue Azubine macht sich zwar gut, aber bringt mich auch hin und wieder zum Schmunzeln. Nicht nur weil sie Computerspiele mag, und daher in unsere Kanzlei Dr. Behrmann & Härtel als Gamingskanzlei passt, sondern weil ihr auch seltsame Dinge passieren. Gestern z.b. fertigte sie ein Anschreiben zweimal aus. Auf meine Nachfrage hin, warum das denn wichtig wäre – man will ihr ja etwas beibringen – antworte sie mir dann, dass nach dem Faxen ja noch eine Kopie übrig bleiben müsste, um es im Original zu verschicken.

Ich muss zu geben, in dem Moment war ich mir nicht sicher, ob sie mich veralberte oder wirklich dachte, dass bei einem Fax das gefaxte Papier wie mit einer Rohrpost verschwindet ;-)