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Archiv für 18. September 2008

Bundesnetzagentur mahnt 1&1 wegen 0-24cent Angaben ab, Maxdome nicht besser

18. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Wie die Kollegen von Telemedicus berichten, hat die Bundesnetzagentur die 1&1 Internet AG wegen Vertoßes gegen$ 66a TKG abgemahnt, da der Provider in Emails und auf der Webseite für seine Telefonhotlines angibt, dass die Kosten “0-0,24 Euro pro Minute” betragen würden. Das Verfahren wurde durch den Blogger und Journalisten Dorin Popa angestoßen, der darüber auf seinem Blog berichtet.

Mir ist im Übrigen die Klausel gerade erst auch aufgefallen und ich dachte, bevor ich selber bei der Hotline anrief, die mir erklärte, was gemeint sei, sogar selbst an einen Tippfehler in der entsprechenden Email. Allerdings war dies nicht bei 1&1, sondern beim Videoportal Maxdome und deren Rechnungshotline.

Das liegt aber wohl auch daran, dass die Maxdome GmbH immer noch von United Internet mitgetragen wird, die ja bekanntlich im beschaulichen Kreistädtchen Montabaur ihre Zentrale hat. Andere Gesellschaft, weiterer Spaß mit der Bundesnetzagentur? Wenn ich doch im Moment nur nicht so gut ausgelastet wäre…

EDV Gerichtstag in Saarbrücken und die Wahl zum besten juristischen Internetprojekt

18. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Der EDV Gerichtstag in Saarbrücken ist bereits in vollem Gange und es ist bedauerlich, dass ich nicht daran teilnehmen kann. Wenn ich mich nicht irre, müsste heute die Wahl der Besten Freien Juristischen Internetprojekten 2008 anstehen.

Ich wünsche natürlich nochmal allen Kollegen viel Glück, eigentlich hat es jeder verdient, denn auch die im Bereich “Blogs” Nominierten geben sich viel Mühe mit den betreffenden Seiten. Und für die, die jeweils nur die Trostpreispositionen erlangen, verbleibe ich ohne große Worte einfach:

Keep Smiling


…we can pay you by credit card, if that™s OK

18. September 2008 Marian Härtel 1 Kommentar

Ich muss sagen, ich finde Amerikaner wirklich knuffig. Aber ich habe ja auch einige Zeit selber in den Staaten gelebt.  Ein Mandant aus den USA möchte jedenfalls in Berlin ein Geschäftsmodell, das er im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bereits erfolgreich durchführt, auch hierzulande etablieren.

Nachdem wir schon einige Male die grundlegenden Probleme besprochen haben, eröffnete ich ihm, dass eine genaue Auskunft, Gespräche mit den lokalen Behörden und ähnliche Arbeiten nur gegen Vorkasse möglich sind, weil ich mich ungern mit einem amerikanischen Unternehmen um Geld streite (Letzteres habe ich natürlich nicht ausdrücklich geschrieben).

Der Mandant war einverstanden und offerierte mir, dass ich ihm ein Angebot machen soll und er mich dann mit Kreditkarte bezahlen würde. Klingt nett, aber da ich bisher noch nicht mit “Plastik” Geld gezahlt wurde, musste ich doch glatt bei meiner Bank anrufen, wie ich das überhaupt technisch, ohne Paypal und deren horrende Gebühren, bewerkstellige. Der Support war sogar sehr auskunftsfreudig (haben wohl den Geldeingang schon gerochen bei der derzeitigen Bankenkrise – auch wenn der Mandant sicher keine 300 Millionen Euro zurücküberweisen wird :-) ) und gaben mir gleich den Tipp darauf zu achten, dass der Mandant die Gebühren übernehmen sollte.

Ab jetzt ist bei mir also Kartenzahlung möglich. So entwickelt man sich!

Der Mahnbescheid und das Prozessgericht

18. September 2008 Marian Härtel 6 Kommentare

*Update*

Wie in den Kommentaren zurecht moniert wurde, ist die Aussage, so allgemein gehalten, natürlich ziemlicher Blödsinn. Zudem sollte es natürlich auch nicht “Immer das Prozessgericht” sondern “in der Regel” heißen. Das nächste mal, lasse ich das Koffein erst wirken, bevor ich Einträge verfasse. Man verzeihe mir den Faux Pas!

*Update Ende*

Manchmal grübelt man über eine rechtliche Bewertung nach und kommt einfach nicht auf die Lösung. Naja, zumindest mir geht so, es mag ja klügere Kollegen geben.

Gestern haben wir gemeinsam gegrübelt, warum bei einem Mahnbescheid immer das Gericht am Ort des Antragsgegners als das Prozessgericht zuständig ist. Es ist so, aber der Grund, wollte gestern Abend partout nicht einfallen.

Es muss dann wohl heute am Morgenkaffee gelegen haben, dass die Lösung wie ein Geistesblitz einschlug und gleichzeitig so einfach ist, dass man sich gepflegt die Hand an die Stirn klatschen darf: Mit einem Mahnbescheid “mahnt” man nur Geldschulden an (und eben nicht beispielsweise Vertragserfüllung bei einem Telefonanschluss etc.), Geldschulden sind qualifizierte Schickschulden und damit ist Leistungsort natürlich der Ort des Antragsgegners entsprechend $ 29 ZPO.

So einfach sind Lösungen manchmal. Man(n) muss nur einmal nachdenken.

Einmal zivilrechtlicher Auskunftsanspruch für 1800 Euro bitte

18. September 2008 Marian Härtel 1 Kommentar

Vor einigen Tagen berichtet ich darüber, dass u.a. das Landgericht Köln schnell darüber entschieden hatte, dass bereits ein einziger Kinofilm, der in einer Tauschbörse getauscht wird, genügt, um ein gewerbliches Maß im Sinne des Urhebergesetzes zu begründen und damit keine Begrenzung der Abmahnungkosten auf 100,00 Euro mehr ermöglicht.

Digiprotect jagten dafür extra eine Pressemeldung in die Öffentlichkeit, dürften jetzt aber das Grinsen eingestellt haben, denn das Gericht hat natürlich auch eine Kostengrundentscheidung für den Beschluss getroffen und jetzt veröffentlicht.

Gegenstandswert: 9 x 200,00 E (vgl. $ 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO).

Wohl dem Umstand geschuldet, dass für den Fall 9 IP-Adressen abgefragt wurden. Macht dann also 1800,00 Euro, die die Antragssteller erst einmal auslegen müssen, trotz des unsicheren Ergebnisses, das Geld wegen der unsicheren Rechtslage oder schlicht wegen Zahlungsunfähigkeit des zukünftigen Abgemahnten, jemals wieder zu bekommen. Zudem lohnen sich sicherlich, für Massenabmahnungen, einzelne Anträge nur bedingt, sondern man will 1000ende IP-Adressen abfragen lassen, was dann schnell ein ordentliches Sümmchen ergeben dürfte, welches die Kollegen Massenabmahner verauslagen müssten.