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Katja Günther, das Amtsgericht Wiesbaden und verunsicherte Internetnutzer

Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt aktuell weitere Einschüchterungsversuche an Personen, die sich bei Internetvertragsfallen der Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com arngemeldet haben. Die rechtliche Bewertung bleibt, wie schön von zahlreichen Seiten dargestellt, weiterhin die gleiche. Die Online Service Ltd. hat keinen wirksam durchsetzbaren Anspruch gegen einen Anmelder. Daran ändert auch das Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az.: 93 C 619/08 “ 41) nichts, welches durch Katja Günther als zum Zwecke der Einschüchterung verschickt wird.

Dazu nahm das Amtsgericht Wiesbaden jetzt sogar in einer Pressemeldung Stellung:

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte.

In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten. Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.
Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.

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  1. 18. September 2008, 20:47 | #1

    Ich auch von Katja Günter viel
    rechnungen zu Hause, und immer stand wegen Lebenstest- 107 euro, habe viel geweint, weil habe viel
    die Rechnungen, und noch 3-4 Rechtsanwälte welche ich kennen nicht, nur Kopf schmerz mehr, viel verunsicherung

  2. nix
    28. Dezember 2008, 12:08 | #2

    nicht weinen, nicht zahlen, nichts machen, das sind Betrüger – wollen dir angst machen. geh zur Verbaucherzentrale. Hab keine Angst!!

  3. Monika
    13. Februar 2010, 11:29 | #3

    Da die Frankfurter Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu heftigst an Anklagepunkte gegen die Betreiber dieser Abzockportale und Katja Günther arbeiten wäre sicher auch diese Adresse ein Anlaufpunkt für zahlreiche Beschwerden….nur mal so am Rande.

    Übrigens diese Madame Katja Günther schimpft sich Rechtsanwältin (unter anderem auch für Internetrecht) und verstößt auf Ihrer Webseite “http://www.kglaw.de/ selbst gegen geltenes Recht.
    Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Gewerbetreibende (auch eine Kanzlei)auf Ihrer Webseite mindestens eine gültige Telefonnummer und eine e-Mail-Adresse stehen haben müssen.

    Ein weiterer Grund besagter Dame mittels Anzeigen das Leben etwas zu versüßen (ironie).

    Was mich eigentlich in diesem Zusammenhang viel mehr wundert, ist die Tatsache, das zum Beispiel Firmen (Adobe, Google usw.) deren Updates eigentlich kostenlos sind hier nicht mit ins Boot gegen diese Abzocker geholt werden.

    Ich kann mir doch auch nicht einfach Produkte anderer Firmen nehmen und dann verkaufen. Und das auch noch ohne Zustimmung dieser Firmen.
    Im übertragenen Sinn ist das Diebstahl und Hellerei…jedenfalls nach meinem Rechtsemfinden.
    Ich bin durch diverse Umleitungen z.B. wegen eines Updates für den Adobe Flashplayer in einem blöden Moment so auf diese Betrüger reingefallen. Bekomme in regelmässigen Abständen e-Mails (die ich schon gar nicht mehr öffne) und werde einzig auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren…natürlich mit einem Widerspruch gegen diesen.

    Aber da die diversen Staatsanwaltschaften fleissig gegen diese Betrüger sammeln, sollte man ihnen auf allen erdenklichen Wegen (eben auch durch direkte Anzeigen und mit Hilfe der einzelnen Rechteinhaber/Firmen der jeweils gedownloadeten Produkte) behilflich sein.

    Banken können zwar Konten sperren…aber was bringts? Hingegen können die zahlreichen Unternehmen der jeweiligen Software/Produkte, bei sich häufenden Beschwerden, ganz andere Geschütze auffahren.

    Betroffene sollten also mehrere WEge gehen um diesen Betrügern das Handwerk zu legen.

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