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Archiv für 17. September 2008

Katja Günther, das Amtsgericht Wiesbaden und verunsicherte Internetnutzer

17. September 2008 Marian Härtel 3 Kommentare

Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt aktuell weitere Einschüchterungsversuche an Personen, die sich bei Internetvertragsfallen der Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com arngemeldet haben. Die rechtliche Bewertung bleibt, wie schön von zahlreichen Seiten dargestellt, weiterhin die gleiche. Die Online Service Ltd. hat keinen wirksam durchsetzbaren Anspruch gegen einen Anmelder. Daran ändert auch das Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az.: 93 C 619/08 “ 41) nichts, welches durch Katja Günther als zum Zwecke der Einschüchterung verschickt wird.

Dazu nahm das Amtsgericht Wiesbaden jetzt sogar in einer Pressemeldung Stellung:

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte.

In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten. Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.
Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.

Günter Freiherr von Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

17. September 2008 Marian Härtel 2 Kommentare

Günter Freiherr von Gravenreuth dürfte jedem ein Begriff sein, der im Internet ein wenig mehr als nur nach pornographischen Inhalten sucht. Seien es Computerspieler, die von Tanja in die Abmahnfalle geraten sind oder Internetunternehmen, die es wagten “Webspace” anzubieten. Der Rechtsanwalt aus München hat sich nicht gerade viele Freunde gemacht.

Jetzt hat das Landgericht Berlin Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung ist der Vorwurf des versuchten Betruges während einer zivilrechtlichen Streitigkeit mit der Berliner Tageszeitung taz gewesen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er die Domain der taz zu Unrecht hatte pfänden lassen, nachdem er behauptete aus dem Rechtstreit mit der taz kein Geld von eben jener erhalten zu haben. Das Urteil schließt die durch das Landgericht München ausgeurteilte Haftstrafe von 11 Monaten wegen Veruntreuung von Mandantengeldern sowie wegen sechzigfacher Urkundenfälschung ein.

Google greift nach STEAM und Half-Life Entwickler Valve? *Update* Nur ein Gerücht

17. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Google hat anscheinend konkrete Pläne den Onlinedistributionsdienst für Computerspiele STEAM und die dazugehörige Mutter, und Entwickler von Half-Life, Valve, zu kaufen. Zusammen mit der Marketingkraft von Google könnte ein potentielles Google STEAM in Zukunft eine wirkliche Konkurrenz für den klassischen Vertriebsweg von Computerspielen sein.

Hier die Originalmeldung

Search engine behemoth Google is set to buy Half-Life developer Valve, according to The Inquirer. The news would be the latest in Google™s ascent into the interactive entertainment space, following the announcement of virtual worlds platform Lively.

Valve owns content distribution system Steam “ the de facto PC games digital delivery service. It reached 15 million registered accounts in February.

Valve marketing boss Doug Lombardi said in an interview August that he would be ˜happy to discuss an acquisition™ with potential buyers.

An article in Forbes last month predicted that Google would soon move into traditional games publishing.

A Google spokesperson told MCV the firm “would not comment on rumour and speculation”.

Man darf also gespannt sein, auch wenn man bei Meldungen vom Inquirer immer eine gewisse Portion Vorsicht mit walten lassen sollte.

*Update*

Lag ich doch richtig damit, dass man The Inquirer schlicht nie vertrauen kann, wenn es um sensationelle Meldungen geht. Valve kommentiert die Meldung jedenfalls wie folgt

It’s nothing more than rumor. Valve is focused on making Left 4 Dead a great product and supporting folks like Crytek and Ubisoft who are bringing great games to Steam this year.

Rechtsanwaltskosten für Massenabmahnungen trotz Verwendung von Textbausteinen in Ordnung / kritischer Kommentar

17. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Bereits am 17.7.2008 berichtete ich über das Urteil des BGH vom gleichen Tage zur Frage der Abmahnfähigkeit von Software, die der Umgehung von Kopierschutzen dient. Der Kollege Dr. Bahr weist heute auf eine weitere Entscheidung im Urteil, wenn auch kein richtiges obiter dictum, hin, welches in der ursprünglichen Meldung nur indirekt erwähnt wurde.

Es betrifft die Frage der Zulässigkeit der Geltendmachung der vollen Rechtsanwaltskosten für Massenabmahnungen, die zum Großteil mit Hilfe von Textbausteinen erledigt werden. Die Revision hatte genau diesen Umstand vorgebracht und erhielt vom BGH eine Abfuhr:

Die Revision verkennt, dass die Beklagten die Einschaltung eines Rechtsanwalts gerade im Hinblick auf die große Zahl der zu verfolgenden Rechtsverletzungen für erforderlich halten durften (…). Da die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht zu den originären Aufgaben der Beklagten gehört, waren die Beklagten nicht gehalten, die Mitarbeiter ihrer Rechtsabteilungen mit den im Hinblick auf die Vielzahl der Rechtsverstöße be-sonders zeitaufwändigen Abmahnungen zu betrauen, nur um den Verletzern die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu ersparen (…).

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass dies anders zu beurteilen sein könnte, weil es für die Beklagten weniger Aufwand erfordert hätte, die Abmahnungen abzufassen und die Unterwerfungserklärungen vorzubereiten, als einen Rechtsanwalt zu informieren und zu instruieren

Wenn man die Rechtsanwaltspraxis mitbekommt, finde ich diese Aussage doch eigentlich sehr schade, denn man bekommt als Rechtsanwalt unweigerlich den Eindruck, dass die Gebührenregelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch diese Maßnahmen doch sehr verzehrt werden.

Da gibt es Mandanten, in die man – im Endeffekt wirtschaftlich fast unsinnig – viel Zeit investiert, weil diese wirklich ein individuelles und für sie selber schwerwiegendes Problem haben und kann für diese, oft auch einmal zeitaufwendige Tätigkeit, nur einen Hungerlohn abrechnen. Auf der Gegenseite gibt es Kanzleien, die im Minutentakt gleichlautende Abmahnungen aus ihren Druckern sausen lassen und dafür pro Abmahnung – jetzt wohl endgültig unkritisierbar – 1000,00 – 2000,00 Euro pro Abmahnung kassieren. Irgendwie stimmen dabei einfach die Verhältnisse nicht mehr und die Verwunderung ist gering, wenn immer mehr Privatpersonen es selbst bei jungen Kollegen schwer haben werden, überhaupt noch juristischen Rat zu erlangen. Wie auch, wenn man bei der Beratung fast ein Minus verbuchen muss?

Wenn die Frist die Abmahnung frisst…

17. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Irgendwie ist mir keine schöne Überschrift für diesen Eintrag eingefallen, aber natürlich geht es um eine Abmahnung und die dazu gehörige Frist. Grundsätzlich bin ich ja auch ein Freund davon, den Gegner hin und wieder einmal ein wenig unter Druck zu setzen, aber ob man sich bei bestimmten Abmahnungen dabei nicht ins eigene Bein schießt? Bei Privatpersonen?

Mandant ruft Montag früh um 7:58 auf dem Handy an. Was zu erst nach Störung der wohlverdienten Frühstücksruhe klingt, entschuldige ich ihm durchaus, denn er hat am Freitag Nachmittag eine Abmahnung in den Briefkasten geworfen bekommen, Streitwert 150.000 Euro und mit entsprechenden Rechtsanwaltskosten bespickt. Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzten die Kollegen auf den gestrigen Dienstag.

Dass man dabei ein wenig Panik schiebt, wenn man den Brief erst am Sonnabend aus dem Briefkasten holt, kann ich durchaus verstehen, persönlich muss ich aber sagen, bei aller Liebe und Kenntnis der Rechtsprechung, wenn bei einer solchen Fristsetzung, über das Wochenende, nicht der hinterhältige Gedanke der Kollegen mitspielt, der Mandant würde schnell und unüberlegt irgend eine Unterlassungserklärung faxen, um wenigstens noch die Frist einzuhalten, dann kann ich mir keinen anderen Grund vorstellen. Vor allem da der vorgeworfene Rechtsverstoß schon eine Weile zurückliegt.

Soviel zur Frage der Einordung von Rechtsanwälten als Organ der Rechtspflege.

Grau ist weniger schön, es lebe die Helligkeit

17. September 2008 Marian Härtel 2 Kommentare

Ich habe mich entschieden das aktuelle Theme des Blogs noch einmal anzupassen. Nachdem ich den Look der Seite wegen diverser Bugs des vorletzten Themes verändern musste, sollte schnell ein gut aussehendes Theme verwendet werden.

Ich persönlich, und auch einige Rückmeldungen gaben mir recht, fand es zu trist, zu grau, zu dunkeln.

Dieser Umstand sollte jetzt verbessert worden sein und Recht Medial jetzt wieder deutlich heller wirken. Ich hoffe es gefällt und ich nehme natürlich gerne weiter Kritik und Vorschläge an.

Windows Live im Aufwärtstrend?

17. September 2008 Marian Härtel 1 Kommentar

Eine aktuelle Zahl bei den Statistiken dieses Blogs erstaunt mich wirklich:

Windows Live
63.4%
Google
36.1%
Alexa
0.5%

Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht, dass Windows Live inzwischen doch so bedeutend ist.

Die Domain des Mandanten und der Reseller

17. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Ich muss mich einmal direkt bei dem Kollegen von Abgemahnt.com bedanken für den Tipp, sich im Zweifel und beim Streit mit dem Reseller einer Domain, direkt an den Vertragspartner des Resellers zu wenden.

Natürlich hat auf mein vorgerichtliches Schreiben keiner geantwortet und ist die Telefonnummer des Anbieters sehr schweigsam. Da auch unklar ist, ob diese 1-Mann-Domainklitsche überhaupt jemals Geld für verauslagte Gerichtskosten und dergleichen aufbringen könnte, wollte ich dem Mandanten eigentlich von einem Verfahren abraten und ermittelte für ihn den Vertragspartner. Der ist zwar ein US-Unternehmen, hat aber einen Geschäftsführer und einen Sitz in Regensburg.

Lange Rede kurzer Sinn, ich riet dem Mandanten statt einer Klage zu einem Anruf in Regensburg. Dieser zeigte sich kooperativ, fordert jetzt seinerseits die 1-Mann-Klitsche zur Übertragung auf und wird die Domain, wenn die Klitsche nicht innerhalb von 27 Stunden reagiert, selber die Domain an den Mandanten freigeben.

Wieder einen Mandanten glücklich gemacht, wenn auch ein paar Gebühren verloren ;-) Aber man ist ja schließlich nicht hinter dem Geld her, sondern ist Organ der Rechtspflege, gell?