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Archiv für 11. September 2008

Warum liest niemand, was man ihm schreibt?

11. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Viele mögen meinen, dass Inkassounternehmen schon -ohne mit ihnen jemals in Kontakt gekommen zu sein-  eine Plage sind. Wie dem auch sei, leider lesen die guten Damen und Herren auch nicht, was man ihnen schreibt…

Ich schrieb denen nämlich, dass meine Mandantin bestreitet bei einem Umzug in eine andere Wohnung, zwei Häuser weiter, jemals einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben und schon gar nicht, ohne einer überraschenden AGB aufgesessen zu sein, und weitere 24 Monate Mindestvertragslaufzeit akzeptiert zu haben.

Die Antwort des Inkasso-Unternehmens war wenig erhellend, denn sie antworteten, dass sie der Mandantin nach Umschaltung des Anschlusses mitgeteilt hätten, dass weitere 24 Monate begonnen haben – und legten die offenen Rechnung erneut bei. Erst wollte ich mir die Haare ein wenig ausrupfen, aber dann dachte ich an das typische Männerproblem und dass ich auch auf natürlichem Wege bald meine Haare verliere. Also rief ich dort an.

Der gute Herr am Telefon tat erst so, als ob er mein Schriftsatz lesen musste, machte sich sodann aber unglaubwürdig, als er von mir verlangte, dasss ich das, was ich ihm gerade am Telefon sagte, und was in meinem ersten Schreiben stand, doch bitte noch einmal zufaxen solle. Das könne ich auch gerne handschriftlich auf deren Antwortschreiben erledigen.

Also meine handschriftliche Sauklaue könnte niemand entziffern und daher fasste ich den Sachverhalt noch einmal also Ausdruck zusammen und faxte es dem netten Gesprächspartner. Auf die Antwort bin ich einmal gespannt.

Upload/Download eines Pornofilmes => Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft

11. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Ich weiß, ich weiß, heute habe ich es wieder mit den Filesharing-”Kunden”, aber das Thema bewegt nun einmal die Gesellschaft, was ich – neben der Kollegin Katja Günther – jeden Tag an den Suchmaschinenreferrern bei diesem Blog sehen.

Wie dem auch sei. Der Kollege Udo Vetter hat einen netten Brief an die Staatsanwaltschaft verfaßt und darin um Einstellung des Verfahrens wegen fehlender Beweißmöglichkeiten und mit Hinweis auf auf die Entscheidung der  Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer.

Die Antwort kam wohl prompt: Verfahren eingestellt.

Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Thema Onlinedurchsuchung

11. September 2008 Marian Härtel Keine Kommentare

Am Montag, den 15. September 2008 von 10 bis 16 Uhr findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101 eine Öffentliche Sitzung des Innenausschusses des Bundestages zum Thema Onlinedurchsuchung statt.

Tagesordnung ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, genauer der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Dabei sollen zahlreiche Sachverstädnige gehört werden. Die Liste der Sachverständigen und Informationen zum Ablauf der Sitzung findet man hier als PDF.

Interessierte Zuhörer werden gebeten sich unter Nennung ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de.

Crack für ein Computerspiel und die Tauschbörse

11. September 2008 Marian Härtel 6 Kommentare

Ein Mandant erhielt vor einiger Zeit ein Abmahnschreiben einer bekannten Kanzlei im Abmahnwesen, weil er ein Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht haben soll. Nun es ging also nur um den Crack, nicht um das Spiel selber. Urheberrechtlich ist der Sachverhalt daher durchaus interessant.

Ich forderte die Kollegen daher auf die entscheidenden Dinge darzulegen und zu erklären, wie sie dies zu beweisen gedenken. Das sind z.b. folgende Dinge:

- Ob auch die ganze Datei und nicht nur ein Segment hochgeladen/heruntergeladen wurde, denn ein kaputtes RAR-Archiv erfüllt meiner Meinung nach nicht den Tatbestand von $ 95a III UrhG
- Ob in dem RAR Archiv überhaupt so etwas wie ein Crack enthalten war, denn nutzloser Datenmüll, den man gerne einmal in Tauschbörsen in RAR-Archiven hat, würde auch nicht $ 95a III UrhG erfüllen.
- Wenn eine ein Crack in dem Archiv war und dieser das Spiel nicht nur binär modifizieren würde, sondern wirklich Teile des Orginalspieles enthalten hätte (was sie ebenfalls zu beweisen hätten), dann hätte ich gerne gewusst, warum der Entwickler Techland in Deutschland diese Rechte gelten machen kann und dies nicht der deutsche Vertrieb Koch Media machen müsste.
- Wie sie auf den von ihnen, anscheinend basierend auf den Tausch des kompletten Spieles, bezifferten Schadensersatz kommen, wenn es doch hier nur um einen Crack geht, der oftmals auch von Besitzern der Orginalversion genutzt wird, um ohne lästige CD-Abfrage spielen zu können.

Wenn ich schon dabei bin, dachte ich, ich frage sie doch einmal wie sie basierend auf dem Urteil des OLG Frankfurt vom 01.07.2008 überhaupt eine mit dem Grundgesetz vereinbare Identifizierung meines Mandanten ohne richterlichen Beschluss erreichen konnten und sie meinen Mandanten als Betreiber eines W-LAN als Störer festmachen.

Anscheinend habe ich aber zu viele Fragen gestellt oder Forderungen erhoben – wohl gemerkt nachdem der Mandant ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine ernsthaft gemeinte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Die Kollegen melden sich nämlich seit zwei Wochen nicht mehr, dabei waren die urheberrechtlichen Fragen für mich wirklich von Interesse. Seltsam.

Update:

Wie ein Kommentator dankenswerter Weise mitteilte, könnte mir mit der Erwähnung von  $ 95a III UrhG (wegen $ 69a UrhG) eventuell ein Fehler passiert sein, da $ 95a UrhG auf Software nicht anzuwenden ist. Es stellt sich sodann aber die Beweislastfrage, ob es sich bei der getauschten Datei um ein Mittel i.S. von $ 69f UhrG handelt. Auch in diesem Fall, wird ein Beweis, dass ein vollständiger Crack getauscht wurde, und in der .rar Datei nicht nur Datenmüll vorhanden war, nicht erbracht werden können.

Interessant dürfte bezüglich des $ 95a UrhG aber die Frage sein, ob $ 69a UrhG auf Computerspiele, die als Multimediawerke durchaus weit mehr als pure Computerprogramme sind, überhaupt anzuwenden ist. Eine Frage, die ich aber erst am Montag genauer klären kann und die ich bis dahin hier zur Diskussion gestellt habe.

Im Übrigen, eine Antwort habe ich trotz des möglichen Faux Pas nicht erhalten.