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Archiv für August, 2008

Das kleine Einmaleins des Gesellschaftsrechtes

Die Ausgabe der MIM 18/2008 steht jetzt auch digital zur Verfügung. Der Artikel kann hier in gelayouteter Form nachgelesen werden, indem man auf “Aktuelle Ausgabe” klickt.

Die aktuellen Änderungen bei der GmbH wollen wir in dieser Ausgabe zum Anlass nehmen, ein kleines Einmaleins des Gesellschaftsrechtes zu veröffentlichen. Wie so viele juristische Themen ist auch das Gesellschaftsrecht im Detail unweit komplizierter, als sich dies in diesem Artikel in 7.000 Zeichen darstellen lässt, eine kleine Übersicht soll aber geboten werden. Es sei verziehen, wenn viele Themen nicht angesprochen werden können, vertiefende Themenwünsche können natürlich für weitere Ausgaben geäußert werden.

In ungelayouteter Form gibt es den Artikel hier.

Wenn ein PC abstürzt…oder auch nicht

Heute bin ich wieder einmal über ein Missverständnis der klassischen Sorte “gestolpert”. Mein Vater rief mich gestern besorgt an, dass seine Festplatte in seinem Notebook wohl das Zeitliche gesegnet habe. Als ich heute morgen dann kurz bei meinen Eltern ein wenig Frühstück schnorren wollte, erzählte meine Mutter mir hingegen, dass es ja kein Wunder wäre, dass das Notebook kaputt sei, schließlich sei es ja vom Tisch gefallen.

Ich war zunächst erstaunt, dass mein Vater mir diesen Umstand verheimlichen wollte und fragte erstaunt nach. Die Situation klärte sich aber auf und … ich kann meiner Mutter nicht wirklich einen Vorwurf machen, schließlich teilte mein Vater ihr gestern am Telefon mit, dass sein PC “abgestürzt” sei.

Filesharing Partys werden zum Trend

Die Musik- und Unterhaltungsindustrie wird sich im Kampf gegen die zunehmende Piraterie auf eine zusätzliche Herausforderung einstellen müssen. Wie die britische Times http://www.timesonline.co.uk berichtet, hält ausgehend von den USA nun auch in Europa ein neuer Trend Einzug, bei dem urheberrechtlich geschützte Musik nicht mehr über das Internet, sondern auf eigenen Partys getauscht wird. Diese sogenannten Hard-Drive-Partys, bei denen man sich in privaten Räumen mit anderen Nutzern trifft, um die Inhalte der eigenen mobilen Festplatte mit anderen zu tauschen, werden nicht nur in den USA immer populärer. Der Grund dafür ist einfach: Wer nicht mit dem Internet verbunden ist, kann beim illegalen Filesharing auch nicht so leicht erwischt werden.

“Bei Hard-Drive-Partys geht es um Pizza, Bier und den Austausch von Inhalten von 500-Gigabyte-Festplatten, die mit Tausenden von Musikstücken befüllt sind”, schreibt der britische Musikproduzent Cliff Jones in der Times. Sein eigener Nachbar, ein unbescholtener Familienvater, habe ihm erst kürzlich stolz berichtet, dass er an die 80.000 Klassik-Musiktitel auf einer Festplatte gespeichert habe, die er von einem Freund geschenkt bekommen habe. “Grob geschätzt entspricht das einem Gegenwert von 60.000 Pfund (75.000 Euro)”, rechnet Jones vor. “Derartige Filesharer-Partys sind für uns schon seit geraumer Zeit keine Neuheit mehr, sondern ein bekanntes Problem”, erklärt Daniel Knöll, Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie http://www.musikindustrie.de. Auf WLAN-Partys würden Nutzer bereits seit Jahren unter anderem auch verschiedenste Dateien untereinander tauschen. “Das Kind hat jetzt nur einen neuen Namen bekommen, das Problem bleibt aber das selbe”, stellt Knöll fest.

“Natürlich ist diese Entwicklung ein Riesenproblem für die Musikindustrie. Im Grunde genommen geht es dabei aber nicht nur um das Problem der Raubkopien, sondern auch um das der Speichermedien”, ergänzt Knöll. So würden sich allein in Deutschland insgesamt rund 20 Mrd. illegale Kopien von Musiktiteln auf Speichermedien wie Festplatte, MP3-Player oder Handys der Nutzer befinden. “Diejenigen, die meinen, dass ihnen diese Musik zusteht, werden zudem wohl immer einen Weg finden, sich diese auf illegalem Wege anzueignen”, räumt Knöll ein. Das heiße aber nicht, dass es keine Möglichkeiten gebe, um gegen solche Hard-Drive-Partys vorzugehen. “Für uns ist die gegenwärtige Entwicklung ein deutliches Indiz dafür, dass unsere bisherige Strategie, im Kampf gegen Online-Piraterie juristisch härter durchzugreifen, richtig war”, meint Knöll.

Dass das Vorgehen der Musikindustrie bei den deutschen Internetnutzern greift, bestätigt die sogenannte “Brennerstudie” des Bundesverbandes.  Demnach haben 2007 erstmals mehr Menschen in Deutschland legale als illegale Musikdownload-Angebote im Internet genutzt. “Nach einzelnen Songs gerechnet ist die Zahl der illegal heruntergeladenen Musik im Netz aber immer noch zehnmal so hoch wie der rechtmäßig erworbenen”, merkt Knöll abschließend an.

Quelle: Pressetext

Wegweiser Abmahnungen

Der inzwischen recht bekannte Verein gegen den Abmahnwahn e. V. hat eine auch für juristische Laien verständliche Broschüre als kostenloses PDF veröffentlicht, welche den klangreichen Namen Wegweiser Abmahnungen trägt. Auf 96 Seiten beschäftigen sich die Verfasser Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße allerdings vor allem mit Abmahnungen von Filesharing-Nutzern.

So wird dabei auch auf das Thema Störerhaftung eingegangen, zu der mir letztens auf ein Schreiben für einen Mandanten eine interessante Informationen einer bekannten Abmahnkanzlei zuging. Demnach wurde gegen das Urteil des OLG Frankfurt Revision eingelegt. Ende 2009 oder vielleicht auch erst 2010 ist dann also endlich eine Entscheidung in Sachen WLan – Haftung zu erwarten. Es bleibt aber solange abzuwarten, ob das Urteil der Hessen wirklich “grob fehlerhaft” gewesen ist, wie mir die Rechtsanwaltskollegen aus Frankfurt mitteilten.

Reality TV und seine Folgen

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts hat einen Fernsehsender zu einem Schmerzensgeld in Höhe von über € 5.000 verurteilt.

Der Sender hatte in seinem Programm im Juni 2007 über die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin berichtet. Im Fernsehen war zu sehen, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von zwei Polizeibeamten und einem Kamerateam die Wohnung eines gesuchten Schuldners betritt. Dort trifft die Gerichtsvollzieherin den nur mit einer Unterhose bekleideten Kläger, der bei der Kontrolle seines Ausweises brav seinen Namen nennt.

Problem bei der Sache: Der aus der Slowakei stammende Kläger war “ wie sich noch während des Drehs herausstellte “ nicht der gesuchte Schuldner. Gesendet wurde trotzdem.

Der Kläger verklagte daraufhin den Sender wegen der Ausstrahlung dieser “ für den Kläger entwürdigenden “ Szene auf Schmerzensgeld. Die Beklagte verteidigte sich damit, den Kläger aufgeklärt und von ihm die Zustimmung für die Ausstrahlung erhalten zu haben. Der Kläger erklärte dem Gericht hingegen, er sei überrumpelt worden und der deutschen Sprache gar nicht ausreichend mächtig gewesen.

Auch das Gericht sah es als eine Überrumpelung an, von zwei Polizisten aus dem Schlaf geweckt zu werden, die den Ausweis verlangen. Hinzu kam “ so die 9. Zivilkammer “, dass das Kamerateam durch das Betreten der Wohnung den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt und eben diese Situation dann ausgenutzt hat, um dem Kläger ein Einverständnis abzuringen. Ein solch sittenwidrig erworbenes Einverständnis ist nichtig. Eine wirksame Einwilligung in die schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers sah die Kammer daher als nicht gegeben und verurteilte den Sender zur Zahlung eines beträchtlichen Schmerzensgeldes.

Jeder 10. über 50 Jahre spielt digital

Computerspiele sind nicht nur ein Jugendphänomen: 28 Prozent aller Deutschen über 14 Jahre spielen digitale Spiele. Auch von den über 50-Jährigen hat mehr als jeder Zehnte Spaß am Gaming. Zudem ist Gaming keine reine Männerdomaine mehr: Der Anteil der Frauen liegt laut BITKOM derzeit bei 22 Prozent. Grundlage für die Angaben ist eine repräsentative Befragung von tausend Deutschen ab 14 Jahren.

Weiterhin ist der Anteil bei den Jüngeren allerdings deutlich höher. Von den 14- bis 29-Jährigen spielen 57 Prozent auf PC, Konsole oder Handy, bei den über 50-Jährigen sind es 11 Prozent. Ein aktueller Trend ist das Spielen über das Internet: 36,9 Prozent der wachsenden Gruppe derjenigen, die über die technische Ausrüstung verfügt, nutzt die interaktive Unterhaltung. Online-Spiele sind besonders bei den jüngeren Zielgruppen verbreitet. Aber auch bei den über 50-Jährigen kommen sie gut an: Jeder fünfte ältere Videospieler vertreibt sich seine Zeit auch mit Internet-Games. Fast jeder Zweite (45 Prozent) würde prinzipiell für sein Vergnügen zahlen. Im Vorjahr waren es gerade einmal 16 Prozent “ das ist ein Plus von 184 Prozent. Und schon gut jeder Zehnte macht das Portemonnaie bereits heute auf: 11,4 Prozent zahlen für Internet-Spiele.

Steigende Bedeutung für die Finanzierung von digitalen Spielen hat auch das sogenannte In-Game-Advertising. Diese Form der ins Spiel integrierten interaktiven Werbung wird von der überwiegenden Mehrheit der On-line-Gamer akzeptiert (66 Prozent). Damit liegt die Zustimmungsquote deutlich höher als noch vor einem Jahr. 2007 hatte lediglich knapp die Hälfte (48 Prozent) grundsätzlich nichts gegen diese Werbeform einzuwenden.

Seit gestern wird zurückgeschossen…

…jedenfalls von Leipzig nach Köln.

Da hat man die Terminflut auf der Games Convention gerade so übestanden und schon beginnt die nächste Schlammschlacht, denn wie es aktuell ausschaut, wird es nächstes Jahr zwei Computerspielemessen in Deutschland geben.

žDie GC “ Games Convention findet auch 2009 in Leipzig stattœ, gab Wolfgang Marzin, Vorsitzender der Geschäftsführung der Leipziger Messe GmbH, am letzten Tag der größten europäischen Spielemesse bekannt. žDie Branche und die Besucher unterstützen uns eindeutig darin, die Messe in Leipzig fortzuführen.œ Als Termin der nächsten GC – Games Convention nannte er den 19. bis 23. August 2009.

In einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Marktforschung Leipzig votierte die große Mehrheit der Games-Branche und der Besucher, laut Leizpiger Messen, für die Beibehaltung der GC “ Games Convention am traditionellen Standort Leipzig. Auf die Frage œSoll es 2009 aus Ihrer Sicht eine GC in Leipzig geben?œ antworteten lediglich zehn Prozent der Aussteller mit žNeinœ. Auch unter den 14.600 Fachbesuchern der GC “ Games Convention stimmten nur 13,2 Prozent mit žNeinœ.

Mit einem klaren žJaœ votierten die Privatbesucher, von denen mehr als jeder Dritte aus einer Entfernung von über 300 Kilometern angereist war: 82,1 Prozent verlangten eine GC 2009 in Leipzig. žDas Bild ist eindeutigœ, kommentierte Messechef Marzin das Ergebnis.

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, freute sich über das klare Votum der Branche: žWer seit sieben Jahren die begeisterte Stimmung in den Messehallen erlebt, weiß: Diese Messe gehört nach Leipzig.œ Jung, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Leipziger Messe GmbH ist, sichert der Games-Branche weiterhin seine volle Unterstützung zu. Beispielsweise würden vier neue Hotels mit 1.500 Betten gebaut, die künftig auch für andere Messeveranstaltungen zur Verfügung stünden. žDie Messen und Kongresse in Leipzig werden immer internationaler und ziehen immer mehr Gäste an. Wir sind glücklich über diese Entwicklung. Ich bin mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, absolut einig darin, dass wir alles tun werden, um dieser neuen Kulturbranche und der GC “ Games Convention zu weiterem Erfolg zu verhelfen.œ

Die europäische Leitmesse für interaktive Unterhaltung, Infotainment, Edutainment und Hardware war 2002 an den Start gegangen. Neben der Tokio Games Show ist die Leipziger GC “ Games Convention die größte Computer- und Videospielemesse der Welt.

Games Convention

Ich muss mich bei den Stammlesern entschuldigen, dass die Updatefrequenz in letzter Zeit etwas nachgelassen hat. Neben dem Umstand, dass aus dem Medienrecht aber in letzter Zeit auch nur bedingt viel Interessantes erschienen ist, ist die Games Convention auch schuld, deren Vorbereitung mich in letzter Zeit auch viel Nerven gekostet hat. Morgen Mittag geht es dann auch schon auf nach Leipzig, um 4 Tage lang Kollegen, Mandanten und Branchenteilnehmer einmal wiederzusehen, zu treffen und es einmal zu genießen, jeden Abend eine kostenlose Party spendiert zu bekommen.

Bundesverband der Entwickler von Computerspielen tritt Kulturrat bei

Im vergangenen Jahr wurde eine intensive Debatte zu der Frage geführt, ob die Computer- und Konsolenspielebranche zum Kulturbereich zählt. Der Deutsche Kulturrat hat sich für diese Zuordnung stark gemacht.

Die Computer- und Konsolenspiele zeichnet sich nicht nur durch ein dynamisches Wachstum, im letzten Jahr ein Umsatzplus von 21%, aus, sondern auch als Auftraggeber für Künstler der unterschiedlichen künstlerischen Sparten. Vom Designer über den Drehbuchautoren bis hin zum Komponisten, sie alle sind Auftragnehmer der Computer- und Konsolenspielebranche. Darüber hinaus wächst die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Unternehmen der Spieleindustrie.

Nicht zuletzt durch die Debatten über die Bedeutung von Computer- und Konsolenspielen für den Kulturbereich hat der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen GAME beantragt, als Mitglied im Deutschen Kulturrat aufgenommen zu werden. Jetzt wurde GAME in die Sektion Film und Audiovisuelle Medien des Deutschen Kulturrates aufgenommen. Aus Sicht des Geschäftsführers von GAME Malte Behrmann ist dies ein žMeilenstein für die deutsche Medienpolitik “ geradezu historischœ. Er sagte zu der Aufnahme: žZum ersten Mal ist ein Verband der Spieleindustrie im kulturellen Politikumfeld institutionell verankert worden. Damit ist die Spieleindustrie endgültig im kulturellen Bereich angekommen. Das ist ein großer Tag für die deutsche Spieleindustrie!œ

Verwaltungsgericht Köln bestätigt die Bundesnetzagentur im Vorgehen gegen Telefonanbieter “Friedrich Müller”

Die Bundesnetzagentur ist in drei Verfahren zu Rufnummernmissbrauch vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden. Die Bonner Behörde hatte gegen österreichische Firmen, die unter der Marke “Friedrich Müller” bundesweit tausendfach Verbraucher mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigten, harte Maßnahmen verhängt. Das Gericht erklärte sowohl die im Februar und Mai dieses Jahres angeordneten Abschaltungen von insgesamt 51 Rufnummern als auch das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen für rechtens. Weitere fünf Gerichtsverfahren sind noch anhängig.

Das Gericht hob in seiner Begründung insbesondere hervor, dass die vorgelegten angeblichen Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen allesamt ungültig sind. Die Unternehmen hatten ihren Kunden im Rahmen von Warenbestellungen und schriftlichen Gewinnspielen stets eine vorformulierte Einverständniserklärung abverlangt. Nach dieser als žDatenschutzerklärungœ bezeichneten umfangreichen Klausel erklärten sich die Kunden u. a. žzum Erhalt von Werbeanrufen bereitœ. Zudem sollten damit die Unternehmen ermächtigt werden, die Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke “Friedrich Müller” weiterzugeben.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten Einverständniserklärungen keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe dar, weil es für den Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen könne. Hieran ändert auch die Möglichkeit zum Widerruf der Erklärung nichts, da somit die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde.