Keine Ermittlungen mehr bei Filesharingnutzung von weniger als 100 Dateien?
Bewegt sich langsam etwas bei de, Problem der Filesharing-Ermittlungen in den deutschen Staatsanwaltschaften, nachdem bereits im Juni die Justizminister ein Problem einräumten? Anscheinend ja, denn die Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland sollen beschlossen haben, dass Ermittlungen in Fällen mit weniger als 100 getauschten Dateien nicht mehr durchgeführt werden und Abmahnkanzleien somit auch keine Chance auf eine Auskunft mehr haben würden.
Lediglich in Fällen des gewerbsmäßigen Handelns oder bei Kinderpornografie wollen die Staatsanwaltschaften wie bisher Ermittlungen einleiten.
Das ganze sollte jedoch kein Freibrief sein, dass in Zukunft wieder unverdrossen in Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen stattfinden können. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch ist nämlich auf dem Weg. Auch wenn Abmahnkanzleien ab dem 1. September den erforderlichen gewerblichen Umfang darlegen werden müssen und anders als aktuell auch kostenmäßig in Vorleistung gehe müssen, so ist diese Hürde nicht so hoch, wie angenommen. Zwar sollen Downloads, die in gutem Glauben von Endverbrauchern ausgeführt werden, nicht erfaßt werden, durch die Anwendung von qualitativen, neben den bisher üblichen quantitativen, Gesichtspunkten, soll ein gerichtlicher Auskunftsanspruch auch dann zu bejahen sein, wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm, ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht würde.