Archiv für 18. Juli 2008
Wie heute von der Europäischen Kommission veröffentlichte Zahlen belegen, sind die jährlich etwa 2,5 Milliarden in der EU versandten Roaming-SMS mehr als 10 Mal so teuer wie im Inland versandte Textnachrichten. Nach Angaben der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) kosteten Roaming-SMS in der EU zwischen Oktober 2007 und März 2008 durchschnittlich 0,29 EUR, schlugen jedoch beispielsweise bei Reisenden aus Belgien mit bis zu 0,80 EUR zu Buche. Aufforderungen an die Branche zur Selbstregulierung und zu freiwilligen Preissenkungen sind bisher erfolglos geblieben. Die Kommission wird daher Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher von einem echten Binnenmarkt für Textnachrichten profitieren können
Darüber hinaus möchte die Kommission den žPreisschocksœ ein Ende setzen, die Roaming-Kunden beim Erhalt ihrer Handy-Rechnung erleben können, wenn sie über eine mobile Verbindung im Internet gesurft sind. Mit Gesetzesvorschlägen der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat wird für den Frühherbst gerechnet.
Laut EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso bestehe ansonsten die Gerfahr, dass die europäischen Unternehmen durch untransparente Roaming-Kosten für mobile Datendienste abgeschreckt werden. Die Kommission will eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um die Daten-Roaming-Probleme in Europa rasch zu lösen.
Die Kommission hat zu diesm Zweck heute eine neue Roaming-Website vorgestellt, um die derzeit berechneten Preise transparent zu machen, wenn Kunden mit ihrem Handy im EU-Ausland Textnachrichten versenden oder im Internet surfen. Auf der Grundlage von Daten der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen und Angaben der Mobilfunkbetreiber enthält die Website folgende Informationen:
- Ein Kunde aus Frankreich, der in diesem Sommer eine Roaming-SMS aus dem Urlaub in Italien versendet, müsste dafür bis zu 0,30 EUR bezahlen, während ein tschechischer Tourist in Italien mit bis zu 0,42 EUR (10,00 CZK) zur Kasse gebeten würde. Ein schwedischer Urlauber zahlt in Spanien bis zu 0,40 EUR (3,79 SEK) pro Roaming-SMS, ein deutscher Tourist 0,41 EUR, ein polnischer Urlauber 0,45 EUR (1,50 ZL) und ein Reisender aus dem Vereinigten Königreich sogar bis zu 0,63 EUR (0,40 GBP).
- Der durchschnittliche Endkundenpreis für das Versenden von Textnachrichten innerhalb der EU ist seit Februar, als Kommissarin Reding die Branche zu freiwilligen Preissenkungen aufforderte, unverändert geblieben. Roaming-Textnachrichten kosten noch immer rund 0,29 EUR (ohne Mehrwertsteuer) und schlagen bei belgischen Kunden sogar mit bis zu 0,80 EUR zu Buche. Sie sind damit mehr als zehn Mal so teuer wie inländische Textnachrichten, die einer aktuellen Studie der dänischen Regulierungsbehörde (Nationale Regulierungsbehörde für Informationstechnologie und Telekommunikation) zufolge oft nur noch 0,034 EUR kosten.
- Lediglich ein österreichischer Mobilfunkbetreiber hat bisher auf die Aufforderung der Kommission zu Preissenkungen reagiert und bietet seit dem 16. Juni Pakete von 100 Roaming-SMS zu einem Preis von 0,10 EUR pro Nachricht an.
- Roaming-Datendienste kosten noch immer zwischen 0,25 EUR pro MB und mehr als 16 EUR pro MB (IP/08/1048). Besonders Nutzer, die sich dieser Preise nicht bewusst sind, können daher unangenehme Überraschungen erleben, wenn sie ihre Handy-Rechnung erhalten. Darüber hinaus verhindern hohe Großkundenpreise, dass kleinere Betreiber oder Betreiber aus kleineren EU-Ländern ihren Kunden wettbewerbsfähigere Datenpakete anbieten können.
Diese Erkenntnisse sowie die Ergebnisse einer am 2. Juli abgeschlossenen öffentlichen Konsultation (IP/08/718) fließen nun in die Überprüfung der EU-Roaming-Verordnung ein, die die Kommission derzeit auf Wunsch des Europäischen Parlaments durchführt. Eine detaillierte Folgenabschätzung, in die auch die Ergebnisse der ERG eingehen, wird derzeit erstellt.
Nicht nur auf aktuellen Kongressen hört man nur noch von Web 2.0. Neben der Werbebranche hat laut BITKOM nun auch die allgemeine Wirtschaft das Web 2.0 entdeckt. Etwas mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen setzt schon heute Blogs, Wikis oder soziale Netzwerke ein. 60 Prozent der Firmen wollen diese Technologien künftig weiter ausbauen. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen meinen, Web-2.0-Technologien werden weiter an Bedeutung gewinnen.
Besonders häufig setzen Firmen laut einer Studie von Oracle Wikis ein. Mitarbeiter, Partner oder Kunden können die Inhalte dieser Webseiten online lesen, weiterentwickeln und so die Struktur bestimmen. Durch die Einrichtung von Web-Communitys in Unternehmen lassen sich schnell spezialisierte Ansprechpartner für besondere Aufgaben und Problemstellungen finden. Das vereinfacht die Zusammenarbeit auch über Abteilungs- und Standortgrenzen hinweg. Blogs bieten die Möglichkeit, Arbeitsprozesse zu dokumentieren und transparent zu gestalten.
Zwei Drittel derjenigen Unternehmen, die bereits Blogs, Wikis oder soziale Netzwerke einsetzen, haben positiven Erfahrungen gesammelt. Unternehmen können Informationen schneller und einfacher recherchieren und somit besser auf neue Markttrends reagieren. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Die Mitarbeiter setzen sich aktiv mit der Unternehmens-IT auseinander.
In der Auseinandersetzung um die geplante Expansion von ARD und ZDF ins Internet haben führende deutsche Verlagsmanager und Verleger jetzt ein gemeinsames Grundsatzpapier vorgelegt. Ziel der Erklärung ist es, neue Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von freier, unabhängiger Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk anzuregen. Der ständige Wandel auf den Medienmärkten erzwingt Reformen. Die Verfasser fordern eine grundsätzliche Neuausrichtung der Medienpolitik sowie konkrete Verbesserungen im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Zu den Erstunterzeichnern der žMünchner Erklärungœ gehören die Chefs namhafter Verlage wie Burda, Gruner+Jahr, Axel Springer, Bauer, Ganske, Madsack, Ippen und Medienholding Nord sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Aus Sicht der Unterzeichner müssen die Medienangebote öffentlich-rechtlicher Anstalten im Internet auf Bewegtbilder und Audio begrenzt werden. In allen ihren Medien sollten sie künftig keine Werbung mehr annehmen, auf jede Form der kommerziellen Finanzierung verzichten und die Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen vollständig abbauen. žJede darüber hinausgehende Expansion der staatlich finanzierten Rundfunkanstalten ist ebenso unnötig wie gefährlich für den Bestand und die Entwicklung der privatwirtschaftlich verfassten Presse und damit für den gesamten Medienpluralismus in Deutschlandœ, heißt es in der Erklärung.
Zum aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrag fordern die Unterzeichner entschiedene Nachbesserungen. žMit den Formulierungen des derzeitigen Entwurfs wird es nicht gelingen, das Expansionsstreben der öffentlich-rechtlichen Sender in geordnete Bahnen zu lenkenœ, schreiben die Verfasser.
Der staatlich finanzierte und organisierte Rundfunk mit einer Vielzahl von Angeboten und einem jährlichen Gebührenaufkommen von über 7 Milliarden Euro ist der größte Medienanbieter in Deutschland. Die Verleger erkennen darin eine eklatante Verzerrung der Märkte. žStaatlich finanzierte Medien sind ein rechtfertigungsbedürftiger Sonderfall, der für den Bereich der Presse einschließlich ihrer Online-Angebote und auch für weitere Internet-Medien keinesfalls legitimiert werden kannœ, schreiben sie. Die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz erscheint besonders bedenklich, da die Online-Angebote deutscher Verlage Qualität und Vielfalt bieten, nachhaltige Finanzierungsmodelle aber noch nicht gefunden sind.
Die vollständige Erklärung finden man hier.
Pokerturniere dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vorerst weiterhin stattfinden. Der Veranstalter darf von den Teilnehmern aber keinen Spieleinsatz, sondern nur einen Unkostenbeitrag bis max. 15 Euro verlangen; zudem sind keine Geldpreise, sondern nur Sachpreise im Wert von höchstens 250 Euro zulässig.
Im entschiedenen Fall veranstaltete die Antragstellerin seit Jahren Pokerturniere, u. a. auch in Rheinland-Pfalz. Nachdem am 1. Januar 2008 der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz in Kraft getreten waren, untersagte die “ landesweit zuständig gewordene – Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Veranstaltung von entgeltlichen Pokerturnieren im gesamten Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
Hiergegen erhob die Veranstalterin Widerspruch und beantragte zugleich beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz.
Der Antrag hatte Erfolg: Es könne offen bleiben, ob es sich “ wie von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angenommen “ bei den von der Antragstellerin durchgeführten Pokerturnieren um unerlaubtes Glücksspiel handele. Die sofortige Untersagung sei jedenfalls im Hinblick auf die erheblichen finanziellen Folgen für die in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung betroffene Veranstalterin weder erforderlich noch verhältnismäßig. Sie habe bisher als Unkostenbeitrag nur ein sog. Startgeld von 15 Euro verlangt, und es gebe auch keine besonders wertvollen Sachpreise. Die von ihr durchgeführten Turniere seien deshalb in den vergangenen Jahren von den zuvor zuständigen kommunalen Behörden als erlaubnisfähig bzw. sogar als erlaubnisfrei angesehen worden. Bei Fortführung der Turniere in der bisherigen Weise seien daher keine konkreten Gefahren erkennbar, denen mit einem sofortigen Verbot begegnet werden müsste.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.