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Archiv für 14. Juli 2008

24% aller deutschen Unternehmen verkaufen über das Internet

Das Internet als Verkaufsplattform wird für die deutsche Wirtschaft immer wichtiger: Bei jedem vierten Unternehmen (24 Prozent) gehen Bestellungen über das Internet ein, teilte der BITKOM heute mit. Das ist ein Plus von 33 Prozent innerhalb eines Jahres.

Im Vergleich der 27 EU-Mitgliedstaaten erreicht Deutschland beim Anteil der Firmen mit Bestellungen über das Internet derzeit Platz 6. Spitzenreiter ist Dänemark, wo 2007 jede dritte Firma Online-Aufträge entgegennahm. Auf den weiteren Plätzen folgen Großbritannien (29 Prozent), Irland, Schweden (beide 27 Prozent) und Niederlande (26 Prozent). Auffällig ist das schlechte Abschneiden einiger als besonders technologiefreundlich bekannter Länder: In Finnland zum Beispiel erhalten nur 15 Prozent der Unternehmen Aufträge übers Internet, wie aus aktuellen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat hervorgeht.

In Deutschland ist die Online-Bestellung besonders stark verbreitet bei größeren Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Im Jahr 2007 gingen in 42 Prozent dieser Firmen Online-Order ein. Vor fünf Jahren war das in lediglich 17 Prozent der Fall. Die deutschen Großunternehmen haben sich dadurch auf Platz 3 in der europäischen Spitze etabliert hinter Dänemark und Irland.

Auch die Mittelständler mit 50 bis 249 Mitarbeitern schneiden bei Bestellungen via Internet recht gut ab: 29 Prozent erhielten im Jahr 2007 Aufträge über die virtuelle Ladentheke. Im Vergleich der EU schaffen es die deutschen KMUs allerdings nur auf Platz 6. Auf den gleichen Platz kommen die deutschen Kleinbetriebe mit zehn bis 49 Mitarbeitern. Während 2003 nur jede zwölfte kleine Firma Online-Bestellungen entgegen nahm, waren es im vergangenen Jahr schon 23 Prozent “ eine Verdreifachung innerhalb von fünf Jahren.

Wie man sich gegen Verbraucherfallen wehrt

14. Juli 2008 Marian Härtel 1 Kommentar

Bei den Kollegen von Spiegel Online findet sich ein schöner Artikel der sich mit der unrühmlich bekannten Rechtsanwaltskollegin Katja Günther beschäftigt, die munter weiter Zahlungsaufforderungen im Namen ihrer Mandantin, der Online Content Ltd., verlangt.

Der beste Weg sich dagegen zu wehren, ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nach einem Schreiben von diesen wird nach der Erfahrung in den aller meisten Fällen Ruhe sein, weil ein Interesse am Streit sowie nicht besteht und juristisch auch wenig erfolgsverbrechend ist.

Wer trotzdem einmal bei den Kollegen von SpOn reinschnuppern will, surft hier entlang.

Negative Feststellungsklage wegen Abmahnung trotz Verwendung eine 0-Upload-Mods in Tauschbörse

In letzter Zeit geht der “Schlagabtausch” zwischen Filesharing-Abmahnern und Filesharing-Abgemahnten mit immer härteren Bandagen weiter. Aktuell wert sich eine Abgemahnte sogar aktiv gegen eine Abmahnung. Sie zweifelt die Beweise der Filesharing-Aufspürer  Pro-Media an, da sie laut eigenen Angaben einen 0-Upload-Mod verwendet hat und daher keine Uploads getätigt hat. Sie zweifelt die angeblich gerichtsfesten Beweise von Pro-Media an und will jetzt überprüfen lassen, wie korrekt Pro-Media wirklich arbeitet.

Für sich selber könnte es natürlich gleichzeitig ein Eigentor sein, denn durch die aktuelle Urheberrechtsreform wäre auch ein Download einer urheberrechtlich geschützten Datei rechtswidrig, wenn es offensichtlich sein muss, dass die Datei ohne Lizenz angeboten wurde.

Den Ausgang des Verfahren darf man daher mit Spannung erwarten.

Zu weiteren Zweifeln an Beweisen von Abmahnkanzleien siehe auch diesen Beitrag.