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Per Rechtsanwalt ein anderes Testergebnis in einem Onlinemagazin erzwingen?

Der bekannte Spielehersteller Atari macht in den letzten Tagen von sich reden, nachdem er dem Unternehmen und Webseitenanbieter 4players.de eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung zukommen lies. Grund dafür war laut Atari der Umstand, dass 4players.de einen Testbericht zu dem neuen Spieletitel Alone in the Dark 5 veröffentlicht, der laut Atari  “Einzig denkbarer Erklärung auf einer illegal downgeloadeten Version basiert.” Der Streit eskalierte, nachdem 4players.de einen Angriff auf ihre Pressefreiheit witterte und mittels dieser Kolumne antwortete.Weitere Brisanz erhielt das ganze jedoch, nachdem bekannt wurde, dass zwei skandinavische Onlinepublikationen und auch das Magazin Gamer.nl ähnliche Schreiben erhielten, nachdem deren Wertungen das Spiel ebenfalls abstraften.

Obwohl die Rechtslage nicht so einfach zu beurteilen ist, wie es auf dem ersten Blick scheint, schließlich stellt Atari den Sachverhalt anders dar als 4players.de es tut, die beispielsweise versichern, nur eine legal erworbene Version getestet zu haben, und ich persönlich der Meinung bin, dass Atari wirklich nur Tests basierend auf unfertigen Version untersagen wollte,  dürfte Atari sich einen Bärendienst in Sachen Public Relation geleistet haben, denn dem guten Namen Atari dürfte es nicht behilflich sein, dass zumindest der starke Eindruck erweckt wird, Atari wolle mittels juristischen Mitteln die Pressefreiheit beeinflussen und dulde keine schlechten Testergebnisse. Während Ersteres durchaus interessante juristische Fragen ob der Vertragsverhältnisse zwischen Publisher und Magazin aufwirft, ist letzteres natürlich eindeutig ein Tabuthema nicht nur aus PR-Sicht.

Das Thema insgesamt wurde schon des öfteren heiß diskutiert, insbesondere auch im Verhältnis von Printmagazinen zu Onlinemagazinen und besonders basierend auf der Frage ob ein Testmagazin, welches von Werbekampagnen der Publisher abhängig ist, sich überhaupt einen Verriss leisten kann. Letzteres kommt erneut auf, nachdem Printmagazine, wie üblich, ihre Muster recht früh erhalten haben und fast durchweg sehr gute Wertungen vergaben. Die Diskussion veranlasste sogar die PCGames ein eigenes Statement zu veröffentlichen.

Inzwischen äußerte sich Atari bei DerWesten.de:

ATARI Deutschland achtet und schätzt das Recht auf freie Berichterstattung und Pressefreiheit. Es ist weder im Interesse von ATARI Deutschland, noch Stil des Unternehmens, Medien welcher Gattung und Größe auch immer, anzugreifen oder unter Druck zu setzen. Dennoch ist ATARI Deutschland der Ansicht, dass Berichterstattung fair und nicht tendenziös sein sollte.

ATARI Deutschland behält sich, gerade auch im Wiederholungsfall vor, sich gegen unfaire und mutwillig geschäftsschädigende Praktiken zu wehren und notfalls juristisch vorzugehen.

Im konkreten Fall, der Berichterstattung von 4Players zu dem Spiel “Alone in the Dark”, ist ATARI um Deeskalation bemüht. Eine entsprechende Kampagne ist in Vorbereitung und startet Anfang der nächsten Woche.”

Bei 4players.de selber hat sich Atari aber, trotzdem eine Frist in der Abmahnung von weniger als 24 Stunden verstrichen ist, laut einer neuen Stellungnahme nicht gemeldet. Das Thema dürfte spannend bleiben, insbesondere, da bekannt wurde, dass der Hersteller Konami ähnliche Ansichten wie Atari zu vertreten scheint, und beispielsweise für ihren Titel Metal Gear Solid 4 bei dem Magazin EGM eine Liste einreichte, welche Punkte in einem Review zu dem Spiel nicht erscheinen dürfen, woraufhin die Redakteure den Testbericht zurückzogen.

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