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Archiv für 19. Juni 2008

SCAM Post für Rechtsanwälte – was es nicht alles gibt

Bisher hätte ich gedacht, dass vorwiegend diejenigen, die Handelsregisteranmeldungen vornehmen, im Nachfeld dubiose Briefe zugesendet bekommen. Dass dies anscheinend auch Rechtsanwälten passiert, hätte ich nicht gedacht. Aber so irrt man sich, denn im Nachfeld der Veröffentlichung von Neuzulassungen der Berliner Rechtsanwaltskammer landete das folgende Schreiben bei mir im Briefkasten. Immerhin geht es dabei um Millionen…auch wenn ich mir das Honorar wohl mit dem Kollegen teilen muss, der aus Hamburg neu in unsere Bürogemeinschaft eingezogen ist und – mein Erstaunen hielt sich in Grenzen – das gleiche Schreiben erhalten hat.

HeinzMüllerScan

Google-Recherchen ergaben eine Hausverwaltung in Berlin, was die Seriosität aber nicht gerade fördert. Ob ich erst einmal einen Vorschuss von 100.000 Euro verlangen sollte?

Fehlende Angabe der Anschrift der Aufsichtsbehörde im Impressum ist nur Bagatellverstoß

Die fehlende Angabe der Anschrift der Aufsichtsbehörde nach $ 6 Nr. 5 TDG stellt nach Ansicht des Amtsgerichtes Bonn nur ein Bagetellverstoß i.S. von $ 3 UWG dar. Eine gegen einen solchen Fehler gerichtete Abmahnung ist unberechtigt und führe daher zum Ersatz der zu eigenen Rechtsverteidigung notwendigen Kosten. Durch die reine Angabe der Aufsichtsbehörde eines Dienstleistern sei der Verplfichtung genüge getan und der Sinn von $ 6 Nr. 5 TDG erfüllt. Die genaue Anschrift der Aufsichtsbehörde könne sehr schnell selber herausgefunden werden.

Auch wenn die andersweitige Literaturmeinung und Rechtsprechnung wohl noch eine Haftung ablehnen würde, geht dieses Urteil ein wenig d’acord mit dem Landgericht Düsseldorf. Im Sinne der Verhinderung von Massenabmahnung basierend auf Bagatellverstößen ist die Entscheidung aber meiner Meinung nach begrüßenswert.

Entertainmentsoftware: Umsätze im Aufwind

Wie die Marktforscher von Media Control GfK International bekannt geben, werden nach ihren Prognosen die Entertainmentsoftware-Umsätze in den Jahren  2008 bis 2010 um 17 Prozent auf 78,2 Mrd. Dollar pro Jahr wachsen. Eine beachtliche Zahl wenn man die weiter anhaltende Diskussion um Jugendschutz und Killerspiele betrachtet. Dieses Jahr werden demzufolge 67,1 Mrd. Dollar für Home-Entertainment- und Gamessoftware ausgeben werden,wofür,Branchenkenner ahnen es, zu einem Großteil Ninendos Wii mitverantwortlich sein soll. Der Gamessektion wächst dieses Jahr um 22 Prozent auf 33,3 Mrd. Dollar, 2009 um weitere 18 Prozent und 2010 um 12 Prozent.

Im Heimkinosektor soll Blu-ray den schrumpfenen DVD-Markt vor einem Totalabsturz retten, weswegen dieser bis 2010 auch nur auf 34 Mr Dollar von derzeit 32,2 Mrd Dollar wachsen soll. Interessant dabei ist, dass Deutschland bei diesem Trend laut den Marktforschern nicht mitmachen soll, sondern hierzulande in 2008 noch 10% Wachstum im DVD-Geschäft erwartet werden.

Thomas Hornauer wehrt sich gegen Lizenzentzug

Thomas Hornauer, zum einen Esoterik Guru zum anderen aber auch gewiefter Geschäftsmann, der mit seinem Sender Telemedial seinen Zuschauern gegen gehörigen finanziellen “Energieausgleich” zweifelhafte spirituelle Leistungen anbietet, wehrt sich laut Meldung von Kress gegen den Lizenzentzug für seinen Fernsehsender in Österreich.

Hornauer ist in dem Verfahren gegen die österreichische Medienbehörde Komm-Austria in Berufung gegangen.

Da wünscht man sich doch, dass auch in Deutschland gegen so manchen Fernsehschund, den ich aus bekannten Gründen nicht näher benenne, vorgegangen werden würde. “Bauernfänger” gibt es leider immer wieder, die Anzahl der Bauern nimmt ja schließlich auch nicht ab.

Burda und T-Online Venture Fund steigen bei Sevenload.com ein

Onlinevideos sind spätestens seit dem sensationellen Erfolg von YouTube ein großer Erfolg, auch wenn noch keiner so richtig weiß. wie sich damit in Zukunft Geld verdienen lassen soll. Obwohl dies anscheinend auch die Gründer von sevenload.com noch nicht so richtig wissen, sind sie geschickt darin, Venture Kapital an Land zu ziehen. Wie Deutsche Startups berichtet sind sowohl Burda als auch der T-Online Venture Fund als Kapitalgeber bei den Frankfurtern eingestiegen. Das Investionsvolumenen beträgt ca. 25 Millionen Euro, wobei allein der T-Online Venture Fund angeblich rund 15 Millionen investiert hat.

Auch wenn solche Summen Hoffnung für den Innovationsstandort Deutschland hegen, es bleibt zu hoffen, dass Fernsehen über das Internet wirklich ein Markt für die Zukunft wird und die Plattform sich nicht zu einem weiteren Geldgrab für Börseranleger entwickelt.

Für diesen Blog interessant sind aber auch die rechtlichen Probleme. In den MIM Ausgaben im Juli wird es einen zweiteiligen Artikel von mir zur Haftung von Plattformen für User Generated Content geben und zur Störerhaftung allgemein.